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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 11.1893

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Nr. 2
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Die Wandmalereien in Burgfelden bei Balingen, [2]
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15

daß wir in dem höchst unbedeutenden, von
allen Weltstraßen abgelegenen Ort Burg-
felden Meistern ans der Reichenau be-
gegnen , so hat die Erklärung dafür viel-
leicht die nahe bei diesem Ort gelegene
Schalksburg zu übernehmen. Freilich
ob schon in der ersten Hälfte des elften
Jahrhunderts auf dem riesigen Felsklotz,
der nur von Burgfelden her ans einem
ganz schmalen, einen Kilometer langen,
nach beiden Seiten jäh abfallenden Grat
zugänglich ist, ob hier so früh schon eilte
Burg stand und wer Burgherr war, dar-
über fehlen uns alle Nachrichten. Die
Schalksburg wird 1226 erstmals urkund-
lich erwähnt. L. Schmid (Die Heimat
der Hohenzollern. Sigmaringen 1889,
S. 6) nimmt an, daß schon früher hier
eine feste Zollerische Burg stand. Im
Jahr 1403 erscheint die Schalksburg sammt
Burgfelden als Zollerischer Besitz und
gehen beide durch Kauf an Württemberg
über (Stälin, Wirtemb. Gesch. 2, 506).
Die Kirche von Burgfelden war zweifels-
ohne eine der ältesten, wenn nicht die äl-
teste weit umher; viele Dörfer der Um-
gegend waren in sie eingepfarrt, selbst
Frommern, das schon 781 St. Gallen ge-
hörte. Noch im vierzehnten Jahrhundert
hieß der Pfarrer von Burgfelden „Lut-
priester". H Als Leutkirche des ganzen
Sprengels hatte diese Kirche eine solche
Bedeutung, daß ihre solide Bauart und
ihre reiche Ausstattung nicht mehr zu sehr
auffällt und daß man eine Mitwirkung
der Reichenaner Kunstschule annehnien darf,
auch wenn es nicht mehr gelingen sollte,
direkte Beziehungen zwischen Reichenau und
Burgfelden oder der Schalksbnrg herzu-
stellen.

Nach all beut erscheint es allerdings
nicht als zu gewagt, wenn der eitirte Ar-
tikel des „Württ. St.-Anz." die Bnrg-
feldener Malereien als Zeitgenossen der
Reichenaner erklärt. Gleichwohl glaube
ich zwischen beide ein Intervall
von mehreren Jahrzehnten e tu-
sch i e b e n und die von Burgfelden
sonach der LRitte d es e lft e n Jahr-
hunderts uaherücken zu müssen.
Meine Gründe sind folgende.

0 Nach Mittheilungen des Herrn Hofrath
Dr. Zingeler in Sigmaringen.

Einmal zeigt sich bei aller Gemeinsam-
keit des Stils doch auf Seite der Burg-
seldener Malereien die freiere Auffassung
und die gewandtere Behandlung. In
Oberzell ist ein gewisses ängstliches Nach-
bilder! überkommener Typen nicht zu ver-
kennen und eine Befangenheit bei jedem
Schritt über dieselben hinaus. In Burg-
felden ist die Hand des Künstlers nicht tit
solchem Maß gebunden und gehalten durch
eine überkommene Stiltradition; sie zeich-
net kecker, sorgloser, fließender und wagt
mehr. Diese Kunst hat einen starken
Tropfen germanischen Blutes mehr in ihren
Adern als die von Oberzell; derselbe ver-
räth sich iit der Kräftigung des Natnr-
sinns, in der kühneren Wiedergabe des
menschlichen Körpers und dessen, was ihn
in Bewegung bringt, in der Beiziehung
der Landschaft, ja bereits der durch Thier-
stafsage belebten Landschaft, in den mit
echt germanischer Kampfesfrende wieder-
gegebenen kriegerischen Scenen. So liegt
etwas in ihr, was nicht mehr rückwärts
weist in die lateinisch-karolingische Kunst-
welt, was vorwärts weist in die romanische
Periode. Dieselbe Kunst malt in Ober-
zell und in Burgfelden; aber in der
Zwischenzeit zwischen den erstereir und
letzteren Malereien ist sie reifer, freier,
nationaler geworden.

Sodann erscheint der Cyklus der Wand-
malereien in Burgfelden wiewohl der Zahl
nach enger, so doch der Wahl nach erwei-
tert. Erstmals, soviel wir bis jetzt wissen,
sind hier die Parabeln, die in den Minia-
turen ja freilich schon früher Vorkommen,
in die Wandmalerei anfgenommen. Ebenso
werden zweifelsohne auch die Kampfes-
scenen, die noch nicht ganz erklärt sind,'
als neue Erscheinungen ans dem Gebiet
der Wandmalerei zu betrachten sein. Evi-
dent ist die Erweiterung des Gedanken-
kreises im Burgfeldener Gerichtsbild. Das-
selbe eröffnet geradezu eine neue Periode
in der Entwicklung des Gerichtsbildes,
indem es erstmals, soweit bis jetzt bekannt,
in die Darstellung nicht etwa nur Gestalten
der beiden Kategorien, der Beseligten und
Verdammten, anfnimmt, was schon früher
vorkommt, soitdern gerade den Vollzug des
Richterspruchs, des Weltgerichts letzten Akt,
znm Hauptmoment der Darstellung macht,
ein Moment, welches dann die Folgezeiten
 
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