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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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I. Die Privilegien und Gerechtigkeiten des Burggerichts auf dem Schloßberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0029
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Nach diesem Allem kann es darum nicht wunderlich erscheinen,
wenn die Regierung der ausgelebten Ausnahmsstellung der Berg-
städter ein Ende machte. Der Churftirst Carl Theodor beschloß deß-
halb an: 28. November 1743, daß seine Aufhebung des Burggerichts
vom 13. Februar unverweilt in Vollzug gesetzt werde.
Nicht ohne Murrerl und Widerstreben konnte dieses geschehen ;
der Stadtrath, damit beauftragt, die Bergstadt der untern Stadt ein-
zuverleiben und ihr in allen Stücken gleichzustellen, mußte Gewalt an-
wenden und durch Einlegung von Soldaten das Gericht und die
Bürgerschaft zwingen, er ließ vornehmlich das Gericht nicht eher vom
Rathhause Weggehen, bis die Mitglieder desselben die Pflichten der
Subordination abgelegt hatten. Die Schatzung wurde durch Hof-
kammerrath Hiermalier im Juli 1744 eingerichtet; es mußte, mit
Rücksicht auf die Nahrungslosigkeit der Bewohner und Unergiebigkeit
des Bodens, bezahlen: jeder behauste Bürger 30 kr., der unbehauste
1 fl., der Beisaß 3 fl. 16 kr. jährlich an die Stadt. ^) Diese herr-
schaftliche Steuer warf jährlich eine Summe von etwa 300 fl. ab.
Nach und nach fügten sich aber die Bergstädter in das Unab-
änderliche, und am Geburtstage des Churfürsten im Jahre 1744
wurde der gesammten Bürgerschaft der gewöhnliche Bürgereid abge-
nommen; gutwillig ließen sie es jetzt geschehen, daß der Stadtrath
alle zum Schloßberg und Burggericht gehörigen Schriftsachen, Akten
und Doeumente mit der „Schloß- und Bürger-Fahne" weg-
nahm; sie begleiteten selbst diese Fahne aufs städtische Rathhaus. Der
seitherige Gerichtsschreiber am Burggericht, soivie der Gerichtsdiener
(Eggert) und die Nachtwächter wurden bei der Stadt verwendet.
Das Burggericht bestand im Jahr seiner Anflösung, 1743 aus
folgenden Personen: Leonhard Schreiber, Gerichtsbürgermeister, Jo-
hann Daniel Schmitt, Johann Heinrich Kramer, Johann Adam Hoff,
Christof Für und Johann Georg Müller, Gerichtsleuten. Der Schloß-
berg zählte 93 Bürger, 21 Bürgerswittwen, 70 Beisassen und 40
Beisaffenwittwen, zusammen 198 Familien mit 322 Kindern, die zu-
sammen nach Abzug der Schulden nicht mehr als 8982 fl. 30 kr.

So lange ein herrschaftliches Bauaint auf dem Schlöffe existirte, ge-
schah die Zahlung an dieses.
 
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