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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0195
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179 —

Mitteln gereicht wurden. Diese, sowie die weitere Beschwerde, daß
für die zum Chausseebau verwendeten Privatgüter keine Vergütung be-
zahlt morden sei, wurde zur weiteren Verhandlung der Hofkammer
und der Chaussee-Commission der Ersteren überwiesen.
16. Eine Gesellschaft hatte seit einiger Zeit den Salz verkauf
als ein Monopol zu gewinnen gewußt. Die Bürger beschwerten sich,
daß dadurch der Salzpreis aufs Höchste gestiegen sei, während das
Salz immer schlechter werde: sie wären durch das Monopol an schlechte
Waare und hohen Preis gebunden. Da aber die Ertheilung des
Monopols vom Churfürsten ausgegangen mar, so wurde die Bitte
um Aufhebung desselben abgeschlagen, dagegen der Stadtrath ange-
wiesen, mit der Gesellschaft über billigeres und besseres Salz zu
verhandeln.
17. Die Maulbeerbaumpflanzungen, vom. Churfürsteu
Carl Theodor nur in der besten Absicht für die Emporbringung der
Industrie, angeordnet gab, wie in der ganzen Pfalz, so auch in
Heidelberg zu bittern Klagen Anlaß. Die Stadt mußte aus unmit-
telbaren churs. Befehl jährlich 457 Stück Maulbeerbäume kaufen
und aus ihre Alimente pflanzen und das schon seit 20 Jahren. Von
10,000 Stück waren 1790 kaum 2000 übrig, sie wollten nicht ge-
deihen. Dadurch kam die Stadtkasse allerdings in Nachtheil, da das
Stück 12—15 Kreuzer kostete und außerdem ein Personal für Pflan-
zen und Beaufsichtigerl gehalten werden mußte. Außerdem »rußte
jeder Bürger bei seiner Annahme drei Bäume kaufen und pflanzen.
Der zur Beaufsichtigung der gesammten Pflanzungen in der Stadt-
mark angeordnete „Obmann" erhält 40 fl. aus der Stadtkasse; aus
den Stadtwaldungen »rußten die Stickel unentgeltlich geliefert werden;
Längs der Schwetzinger Straße waren die an sie anstoßenden Güter
von Heidelbergern mit solchen Bäumen bepflanzt, wodurch die Güter
selbst natürlich Schaden litten. — Allein die Aufhebung dieser Last
war vom Churfürsten vorerst nicht zu erlangen.
18. Der Artikel 15 der von Carl Theodor der Stadt im Jahre
1746 verliehenen Privilegien versprach derselben die Herstellung einer C a-
serne; der Artikel lalltet: Gleichwie wir unsere getreue Bürgerschaft in dem

3°) Wir werden diesem Thema einen neuen Aufsatz widmen.
 
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