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11. Aus der Stadtkasse wurden viele Besoldungen und
Gnade ngehalte bezahlt, welche den Beschwerdeführern überflüssig und
drückend schienen. Sämmtliche Beschwerdepunkte wurden jedoch
als ungegründet abgewiesen.
12. Die Stadttaxatorstelle war einem Juden, Earlebach,
anvertraut; die Juden, meinte die Beschwerde, seien stets zu Un-
terschleifen geneigt, weil sie von bürgerlichen Gewerben ausgeschlossen
seien und doch größere Abgaben zu tragen Hütten; bei Versteigerungen
verständen sie es, die Maaren oft um einen geringen Werth an sich
zu bringen. Auch diese Beschwerde wurde abgewiesen; jedoch ange-
ordnet, daß nach Earlebachs Tod und für alle Zukunft nur Christen
zu dieser Stelle genommen werden sollen; dein Carlebach selbst wurde
ein Christ als Adjunet beigeordnet.
13. Da bei Ausnahmen von Jnoentarien und dergleichen Ge-
schäften theils von den Stndträthen, theils von den von ihnen Be-
auftragten Gebühren unbefugt erhoben und deßwegen Beschwerde ge-
führt wurde, so untersagte dieses die Regierung aufs strengste und
übergab dem Stadtrnth 20 Exemplare der Taxordnung, um sie
auch den Zünften mitzutheilen.
14. Gegen die Erhebung des Rheinbailgeldes, das die
Heidelberger bezahlten, obschon sie nicht am Rheine wohnen, wurde
Beschwerde erhoben, während die Rheinstüdte nichts für die durch den
großen Eisgang von 1784 nöthig gewordenen Neckarbauten beigetra-
gen hatten. Da es sich hernusstellte, daß dieses Geld nur erhoben
wurde, mn die städtischen Schulden zu bezahlen, so hatte man nichts
dagegen, es bis zur Erreichung dieses Zweckes fort entrichten zu lassen.
15. Die Heidelberger mußten Chausssegeld bezahlen für Benützung
der Rohrbacher Straße, obschon die Straße aus städtischen Mitteln
hergestellt wurde und zu ihrer Unterhaltung jährlich 1600 ft. aus diesen
Diese sind: eine Pension an die Töchter des 1 Rentmeisters Lehne aä
100 fl.; an die Wittwe des 1 Siadtdirektors Eßleben 300 fl., den Geh. Rath
Klein für Abhör der städtischen Rechnungen nebst Diäten seit 4—5 Jahren
100 fl.; dem Stadtbanmeister Heller 200 fl. Sonst ging diese letztere Stelle beim
Stadtrath um, und jeder sie Bekleidende erhielt 36 fl.
Eine besonders hohe Taxe wurde von dem Obereinnehmer wegen An
wohnung bei Abhör der Zunftrechnungen bezogen; früher 1, jetzt 10 fl.
11. Aus der Stadtkasse wurden viele Besoldungen und
Gnade ngehalte bezahlt, welche den Beschwerdeführern überflüssig und
drückend schienen. Sämmtliche Beschwerdepunkte wurden jedoch
als ungegründet abgewiesen.
12. Die Stadttaxatorstelle war einem Juden, Earlebach,
anvertraut; die Juden, meinte die Beschwerde, seien stets zu Un-
terschleifen geneigt, weil sie von bürgerlichen Gewerben ausgeschlossen
seien und doch größere Abgaben zu tragen Hütten; bei Versteigerungen
verständen sie es, die Maaren oft um einen geringen Werth an sich
zu bringen. Auch diese Beschwerde wurde abgewiesen; jedoch ange-
ordnet, daß nach Earlebachs Tod und für alle Zukunft nur Christen
zu dieser Stelle genommen werden sollen; dein Carlebach selbst wurde
ein Christ als Adjunet beigeordnet.
13. Da bei Ausnahmen von Jnoentarien und dergleichen Ge-
schäften theils von den Stndträthen, theils von den von ihnen Be-
auftragten Gebühren unbefugt erhoben und deßwegen Beschwerde ge-
führt wurde, so untersagte dieses die Regierung aufs strengste und
übergab dem Stadtrnth 20 Exemplare der Taxordnung, um sie
auch den Zünften mitzutheilen.
14. Gegen die Erhebung des Rheinbailgeldes, das die
Heidelberger bezahlten, obschon sie nicht am Rheine wohnen, wurde
Beschwerde erhoben, während die Rheinstüdte nichts für die durch den
großen Eisgang von 1784 nöthig gewordenen Neckarbauten beigetra-
gen hatten. Da es sich hernusstellte, daß dieses Geld nur erhoben
wurde, mn die städtischen Schulden zu bezahlen, so hatte man nichts
dagegen, es bis zur Erreichung dieses Zweckes fort entrichten zu lassen.
15. Die Heidelberger mußten Chausssegeld bezahlen für Benützung
der Rohrbacher Straße, obschon die Straße aus städtischen Mitteln
hergestellt wurde und zu ihrer Unterhaltung jährlich 1600 ft. aus diesen
Diese sind: eine Pension an die Töchter des 1 Rentmeisters Lehne aä
100 fl.; an die Wittwe des 1 Siadtdirektors Eßleben 300 fl., den Geh. Rath
Klein für Abhör der städtischen Rechnungen nebst Diäten seit 4—5 Jahren
100 fl.; dem Stadtbanmeister Heller 200 fl. Sonst ging diese letztere Stelle beim
Stadtrath um, und jeder sie Bekleidende erhielt 36 fl.
Eine besonders hohe Taxe wurde von dem Obereinnehmer wegen An
wohnung bei Abhör der Zunftrechnungen bezogen; früher 1, jetzt 10 fl.