lautdicser ordnungbeschrkcben vnd geschetZ werden/
vnd vnder andern Oberkeiten ligen/diewirzubelcgen
von alterhcr/in ruigcm gebrauch herbracht/in dieser
anlage zubelegen/vns Vorbehalten sein/LVie das der
abschiet/jüngstgehaltenen Reichstags Zn Speyer/
weiter vormag vnd ausführct.
Vnd damit solche anlagc dcfie forderlicher vnd
mit weiniger mühe ein bracht werde / So sollen alle
vievonprclatcn vndRitterschaffc/ so Vnderthanen
habcn/des gleichen vnscreAmptleute vndReche der
Gtcdte/den wir solchs samptltch vnv jedem inson-
derhcit/vorinöge des Reichs abscheits/an stadt der
vnvercinehmer hienut befehlen vnd auflcgen/den sel-
ben jren vndcrthanen amptsuorwandtcn vnd mitbur
gern/zum förderlichsten einen namhaffttgen tag vnv
malstadt/bestimmcn vnd ansetzen. Au ff welchem
dle vnoerthanen/vorwandten vnd hinversassen jhre
gebürliche anlage/wie oben vormeldet/erlegcn sollen.
Vnd welche aus jhnen die selbige zeit vberschreiten/
vnd nicht erlegen/dieselbigcn sollen als baldt zur stra
sfe/noch so viel zur anlage zu geben vorfallen scin/als
sie sonst nach laut dieser Ordnung zu bctzalcn schul
dig sein/die sie auch ane abgang / innerhalb vicrtze-
hen tagen / den negsten darnach folgent /wie sich ge-
bürt/entrichtcn sollen. Vnd welche darüber vnge-
horsam scin/die sollen obercinbringung der duppcln
anlage/nachgcstalchrervngchorsamvnd vnscrer er-
messtgung/gestrafft^werden.
So viel dann.die form vnd masse/antrifft/vurch
B welch
vnd vnder andern Oberkeiten ligen/diewirzubelcgen
von alterhcr/in ruigcm gebrauch herbracht/in dieser
anlage zubelegen/vns Vorbehalten sein/LVie das der
abschiet/jüngstgehaltenen Reichstags Zn Speyer/
weiter vormag vnd ausführct.
Vnd damit solche anlagc dcfie forderlicher vnd
mit weiniger mühe ein bracht werde / So sollen alle
vievonprclatcn vndRitterschaffc/ so Vnderthanen
habcn/des gleichen vnscreAmptleute vndReche der
Gtcdte/den wir solchs samptltch vnv jedem inson-
derhcit/vorinöge des Reichs abscheits/an stadt der
vnvercinehmer hienut befehlen vnd auflcgen/den sel-
ben jren vndcrthanen amptsuorwandtcn vnd mitbur
gern/zum förderlichsten einen namhaffttgen tag vnv
malstadt/bestimmcn vnd ansetzen. Au ff welchem
dle vnoerthanen/vorwandten vnd hinversassen jhre
gebürliche anlage/wie oben vormeldet/erlegcn sollen.
Vnd welche aus jhnen die selbige zeit vberschreiten/
vnd nicht erlegen/dieselbigcn sollen als baldt zur stra
sfe/noch so viel zur anlage zu geben vorfallen scin/als
sie sonst nach laut dieser Ordnung zu bctzalcn schul
dig sein/die sie auch ane abgang / innerhalb vicrtze-
hen tagen / den negsten darnach folgent /wie sich ge-
bürt/entrichtcn sollen. Vnd welche darüber vnge-
horsam scin/die sollen obercinbringung der duppcln
anlage/nachgcstalchrervngchorsamvnd vnscrer er-
messtgung/gestrafft^werden.
So viel dann.die form vnd masse/antrifft/vurch
B welch