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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0108
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§6 Lehrbegriffder christlichen Kirche
„chung unterworfen gewesen ist." — Hier erklärt
sich der Verf.für dieAenßeruug des Herrn D. Sem-
Zer, „daßdie Lehrarrpelagii ehedem (insonderheit
„ auch vor der Kirchenversammlnng zu Nicäa) die
„herrschende und gemeine gewesen sey," und be-
antwortet mit eben so vieler Bescheidenheit als
Wahrheitsliebe die vom Herrn D. Enresti in der
rheol. Bibliothek dagegen gemachten Erinnerun-
gen u. s. w. Die sechste Regel (S. 40 s) „ Um
„den Ehrbegriff der alten christlichen Kirche gründ-
„lich darznlcgen, ist es nicht genug, Stellen und
„Zeugnisse nur über diesen oder jenen Lehrsatz zu
„sammeln, nachdem wir ihn jetzt für besonders
„wichtig halten, sondern man muß mir gleicher Ge-
„nauigkeir beobachten und mirnehmen, was sie als
„einen Theil des christlichen Glaubens vorgetragen
„und zu dem Umfang ihrer Dogmatik gerechnet ha-
rten, gesetzt, daß es auch Fehler und Träume ge-
„ wesen waren." Hier finden wir zuerst eine ge-
doppelte Erinnerung gegen Herrn D» Gemlers
Geschichte der christlichen Glaubenslehren, einmal,
daß derselbe seine Bemühungen größtentherlö nur
auf die Erläurexung der Dreyernigkeuslehre einge-
schränkt habe. Herr R. der sonst immer den Ver-
diensten des Herrn D. Semlcrs Gerechtigkeit wie-
herfahren läßt, hätte doch hier bedenken sollen, daß
Herr
 
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