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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0153
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1g. *4!

wiesen werden. Wozu dient es aber, daß unser
Vers, und so manche andre, immer von der Ver-
blendung, Hartnäckigkeit rmd Verwerfung dieses
Volks reden —- als nur die gemeinen Christen noch
immer mehr gegen dasselbe zu erbittern, jenen aber
eben dadurch die Annchmung des Evangslii desto
schwerer zu machen, und also die Ausbreitung desi
selben zu verhindern? Das letztere »> daß es christ-
„licher Regenten Pflicht sey u.s.w." —> ist offen-
bar falsch; und wir wundern uns wahrlich in un-
fern Tagen, und bey einem protestantischen Geistli-
chen, dergleichen Grundsätze anzutreffen, die, wenn
sie in Ansehung der Heyden gültig seyn sollen,
auch zur Rechtfertigung eines gleichen Betragens
gegen sogenannte Ketzer, als statthaft zugelassen
werden müssen. — Das sicherste Mitte! allen In-
guisitionszwang und Dragonerbekehrungen, woran
selbst rechtschaffene Karholicken einen Abscheu be-
zeigen, wieder in Gang zu bringen'. Die weift
Einschränkung die der Vers, einmal (S. 21 z) bey
dieser Pflicht christlicher Regenten macht, „die
„Ausbreitung des Chrisiemhums zu befördern, wo
„es in guter Ruhe, und auf eine geziemende
s,?irc, ohne Stöhrung der öffentlichen Ruhe,
(also ohne so viel Menschenblut zu vergießen, setzen
wir hinzu, und ohne die Annchmung des Christen-
rhmm
 
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