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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0210
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192

Die Folge ist nun, dass der beleidigte Theil ge-
nöchigt ist, zu seiner Selbstverteidigung eine
Beschreibung dem Publlko vorzulegen, deren
Bekanntmachung weder der Hauptperson, noch
dem Hrn. L angenehm seyn kann. So ungern
wir Fehltritte öffentlicher Lehrer gedruckt lesen,
so lehrreich ist doch auf allen Seiten der Vor-
fall und das von Seilen des Herzogs und des
Consistorii gegebene Beyspiel der pflichtmaßigen
Vorsorge für die reine Lehre und der Milde und
Güte gegen die Irrenden.
(Gotting, gelehrte Anzeigen »Stück)
6?-
Fried. Aug. Weiz vermischte Beytrage
zur gerichtlichen Arzneygelahrtheit in
verschiedenen vorgekommenen Fallen für
Aerzte und Rechtögelehrte, Leipzig
1776. bey Böhme, 296 Seiten in gr.
8vo.
Es sind gerichtliche Aussagen der Aerzte über
geöffnete Verunglückte, zumal auch des Hrn.
D. Weizen Streitschriften mit andern Aerzten.
Von Kindern, die ein Nuhepulver solle ums Le-
ben gebracht haben, das aber nicht über Gr.
Mohnsaft in sich hatte, und folglich unmöglich
tödten konnte: es erschien auch in der Oeffnung
nichts, das deutlich die Würkuug eines das
Gehirn zerstöhrenden Mittels augezeigt hakte.
2. Auch
 
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