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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0476
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458

Man kann und wird den fürs gemeine
Beste Tragen und Unempfindlichen lassen, wo
er ist, bis er sich selbst zu tod lebt, er ist be-
schimpft und gestraft genug, indem er sich mit
dem Nachklang auszeichnet; Der Mann hat
nichts Ietyari-
Den guten Mannern jeder Gattung aber,
den Menschenfreunden, die nicht nach dem
Maasstab ihres Solds und Accidemien, son-
dern aus Lust, Gutes zu thun, aus der edel-
sten Ehrbegierde, Wohlthater des Landes zu
seyn , mit Rath und That helfen, die gute Ab-
sichten zu befördern und zu beschleunigen, de-
nen wird im Namen des Fürsten vor seinem
treuen Lande das Versprechen angelobet: Daß
jede ihrer guten Handlungen mit Empfindung
und Dank erkennt, ihre Bemühungen unter-
stüzk, jede edle That dem Fürsten kenntbar ge-
macht und die durch Eifer und Wohlthatigkeic
sich Auszeichnende, durch vorzügliche Beför-
derungen ihrer selbst , vorzügliche Versorgung
wohlerzogner Söhne und aus jede andere, nach
der Verfassung des Landes nur immer mögliche
Weise lhärig belohnt, auch ihre dem Vater-
land werth gewordne Namen zum Dank der
jezt Lebenden und der Nachkommen öffentlich
aufbewahrc werden sollen.
Schließlich wird hiemit bezeugt, daß alle
in obbeschriebene Absichren einschlagende Be-
merkungen , Verbesserungsvorschläge, gute
' Ge-
 
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