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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0235
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217

Zur Schadloshaltung der Unglücklichen, de-
ren Vieh der allgemeinen Sicherheit aufge-
opferk wird, solle man sie 2 bis z Jahr lang
von der Kopfsteuer befreyen, wenn sie selbst
ihres Viehes Krankheit angezeigt haben. Den
Werrh der Stücke selbst solle man auf die
Kopfsteuer verlegen und demEigenrhümer gut
thun. (Zu Vern bezahlt die Negierung mehr
als die Hälfte, und das übrige wurde durch
eine freywillige Steuer auf dem ganzen Lande
gefunden, so daß eine Landesstrafe, die der
Untergang vieler tausend Unterrhanen hätte
werden können, Niemand zur Last geworden
ist.) Hr. B- rath ferner die genauste Sperre
und Absondrung an (dringt aber nicht auf das
Schlagen des Viehes, das mit angestecktem
Vieh geweidet oder gestallt hat.) Allerley
Vorsorgen, auch im Reich (die angerathenen
Mittel viel zu kostbar und minder kräftig als
die Saure.) Die Gruben, die wohl zu ver-
wahren sind, denn zwey Ackerteure sind ge^
sterben, weil sie ein Pferd retten wollten, das
in ein übel verscharrtes Aas getreten war.
Eine neue Warnung wird vom Vieh Herges
nommen, das für geheilt angesehen worden
war, und nach einigen Monaten an ebender
Seuche gefallen ist. Einige Mittel: Ein
Knebel zum Geifern; das Auswaschen des
Maules mit Essig. Alles was von den Mä-
gen des Viehes geschrieben worden ist, sey ein
blosser Irrrhum; in allen möglichen fchnel-
O 5 len
 
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