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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0421
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die Waare nicht bisweilen ganz entbehrt wer-
den könne: daß es nie an anderer gleichgurer
oder besserer Beschäftigung fehlen könne, wenn
man einheimischen Gewerben Eintracht thut,
durch erlaubte Einfuhr fremder Waaren; end-
lich auch, daß ohne besondre Begünstigung,
Gewerbe, die mit der Zeit erst die Unter-
nehmer entschädigen, dem Lande aber ein Na-
turprodukt, z. E. eine Arc Erde, die bisher
keinen Werth hatte, sehr nützlich machen kön-
nen, immer jemand anfangen werde. Auch
rechnet der Verf. vielleicht überhaupt zu fthr
auf die, durch ihr gemeinschaftlimes Resultat,
natürlicher weife das gemeine Wohl be-
fördernden Bestrebungen des Eigennutzes der
Einzelnen). Zwey Ausnahmen macht der V-
doch von seinem allgemeinen Grundsätze der
freyen Einfuhr: die eine, wenn die Verhin-
derung derselben zur Sicherheit des Staats
gereicht, in welchem Betracht er die Navi-
garionsakte lobt; und die andre, wenn durch
Auflagen auf die fremden Waaren nur ein
Gleichgewicht zwischen denselben und den gleich-
falls mit Auflagen beschwerten einheimischen
Produkten bewirkt würde. Nun untersucht
der Verf. ob ein mehrerer Grund der Ein-
fuhr fremder Maaren sich zu widersetzen vor-
handen, wenn man gegen die Nation, von
der sie kommen, die Balance verliert; und
verneint auch dies. (Ohne Ensschränkung
hat es wol noch niemand behauptet.) Bey
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