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im Ton des Jahrhunderts zu reden, damit man
Mir hernach nicht so komme. — Doch vom
Ausdruck weg zirr Sache! LNichaeils Haupt-
gedanke ist, mit seinen eignen Worten ausge-
drückt, der: „ Gott, der gewisse Regein des
„ Wohlstandes beobachte, würde seine ge.ffen-
„ barre Religion in einer liebenswürdigen Ges
„ sialr erscheinen lassen — die Religion aber,
„ die dem einen erlaubte, sich des Eigenrhnms
„ anderer zu bemächtiaen, nnirde ein sehr gehas-
,, siges Ansehen haben, und andern als die Er-
„ findung des Eigennutzes vorkommen. "
Vorerst ist der ganze Satz zu unbestrmmc aus-
gedrückt: „ Eine Religion, die dem einen er-
„ laubte, sich des Eigenthums anderer zu be-
„ mächtigen, würde ein sehr gehässiges Ansehen
„ haben, und andern als die Ersindung des
„ Eigennlitzes Vorkommen." Die Erlaribniß,
sich des Eigenrhums andrer zu bemächtigen, ist
sa übert-aupc genommen, nicht anstößig —
sondern die Art und Weist derselben kau an-
stößig seyn. — Diese hau' also nact) tNaaß-
gäbe des Faktums/ wovon die Rede war/
bestimmt werden müssen; — und um so mehr,
da Hr.Mtckaelis hier für Ungelehrte schrieb.—
Ich mag nun den Satz in die Seele des Hrn»
Ritters hinein nickt bestimmen, sondern bleibe
im Nebel des Allgemeinausspruchs: Die Reli-
gion, die auf eine anstößige Weist erlaubte/
sich des Eigentums anderer zu bemächtigen,
N 5 würbe
im Ton des Jahrhunderts zu reden, damit man
Mir hernach nicht so komme. — Doch vom
Ausdruck weg zirr Sache! LNichaeils Haupt-
gedanke ist, mit seinen eignen Worten ausge-
drückt, der: „ Gott, der gewisse Regein des
„ Wohlstandes beobachte, würde seine ge.ffen-
„ barre Religion in einer liebenswürdigen Ges
„ sialr erscheinen lassen — die Religion aber,
„ die dem einen erlaubte, sich des Eigenrhnms
„ anderer zu bemächtiaen, nnirde ein sehr gehas-
,, siges Ansehen haben, und andern als die Er-
„ findung des Eigennutzes vorkommen. "
Vorerst ist der ganze Satz zu unbestrmmc aus-
gedrückt: „ Eine Religion, die dem einen er-
„ laubte, sich des Eigenthums anderer zu be-
„ mächtigen, würde ein sehr gehässiges Ansehen
„ haben, und andern als die Ersindung des
„ Eigennlitzes Vorkommen." Die Erlaribniß,
sich des Eigenrhums andrer zu bemächtigen, ist
sa übert-aupc genommen, nicht anstößig —
sondern die Art und Weist derselben kau an-
stößig seyn. — Diese hau' also nact) tNaaß-
gäbe des Faktums/ wovon die Rede war/
bestimmt werden müssen; — und um so mehr,
da Hr.Mtckaelis hier für Ungelehrte schrieb.—
Ich mag nun den Satz in die Seele des Hrn»
Ritters hinein nickt bestimmen, sondern bleibe
im Nebel des Allgemeinausspruchs: Die Reli-
gion, die auf eine anstößige Weist erlaubte/
sich des Eigentums anderer zu bemächtigen,
N 5 würbe