Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes
Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Bei Zah-
lung in Scheck erfolgt Aushändigung des Verkaufsgutes erst nach erfolgter Honorierung.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle etwa daraus
entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Da durch die Aus-
stellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustande der ein-
zelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem ■ Zuschlag
nicht berücksichtigt werden.
. Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers be-
arbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und
Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM 100.— um minde-
stens RM 5.—; über RM 100.— um RM 10.—; über RM 500.— um RM 20.*-; über
RM 1000.— um RM 50.— bzw. 100.—; über RM 5000.— um RM 300.—. Der Zuschlag erfolgt,
wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Ver-
pflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Degen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein
Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Dos. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch
einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum und der Besitz gehen erst
mit der vollen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung. Der Zuschlagpreis zu-
züglich 15 % Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Versteigerer
abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-
langen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig
erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Ver-
steigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.
Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande
gekommenen Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Ge-
richtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist München.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Verstei-
gerung abzuholen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne •weitere Auf-
forderung auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Dagerung zu über-
geben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste er-
ledigt, doch bitte ich, mir die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Ver-
steigerung schriftlich zu übergeben.
Ferner ersuche ich mir nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Ver-
steigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls
dieselben nicht berücksichtigt werden können.
KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
Adolf Alt
München 23, Giselastraße 14 / Fernsprecher 3 04 84
Bei den angegebenen Maßen ist die erste Zahl für die Höhe und die zweite Zahl
für die Breite zu verstehen.
Dwd. = Deinwand, P. = Pappe oder Papier, H = Holz, G.-R. = Goldrahmen,
S.-R. = Silberrahmen', H.-R. = Flolzrahmen, Schw. R. == Scirwarzer Rahmen.
Zentralmstlwt f? -r Kunstgeschichte
in München
Inv. Nr.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes
Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Bei Zah-
lung in Scheck erfolgt Aushändigung des Verkaufsgutes erst nach erfolgter Honorierung.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle etwa daraus
entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Da durch die Aus-
stellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustande der ein-
zelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem ■ Zuschlag
nicht berücksichtigt werden.
. Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers be-
arbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und
Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM 100.— um minde-
stens RM 5.—; über RM 100.— um RM 10.—; über RM 500.— um RM 20.*-; über
RM 1000.— um RM 50.— bzw. 100.—; über RM 5000.— um RM 300.—. Der Zuschlag erfolgt,
wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Ver-
pflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Degen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein
Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Dos. Bei Meinungsver-
schiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch
einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum und der Besitz gehen erst
mit der vollen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung. Der Zuschlagpreis zu-
züglich 15 % Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Versteigerer
abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-
langen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig
erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Ver-
steigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.
Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande
gekommenen Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Ge-
richtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist München.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Verstei-
gerung abzuholen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne •weitere Auf-
forderung auf Kosten und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Dagerung zu über-
geben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste er-
ledigt, doch bitte ich, mir die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Ver-
steigerung schriftlich zu übergeben.
Ferner ersuche ich mir nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Ver-
steigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls
dieselben nicht berücksichtigt werden können.
KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
Adolf Alt
München 23, Giselastraße 14 / Fernsprecher 3 04 84
Bei den angegebenen Maßen ist die erste Zahl für die Höhe und die zweite Zahl
für die Breite zu verstehen.
Dwd. = Deinwand, P. = Pappe oder Papier, H = Holz, G.-R. = Goldrahmen,
S.-R. = Silberrahmen', H.-R. = Flolzrahmen, Schw. R. == Scirwarzer Rahmen.
Zentralmstlwt f? -r Kunstgeschichte
in München
Inv. Nr.