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Münsterbau-Verein <Konstanz> [Hrsg.]
Das Alte Konstanz: Stadt u. Diöcese in Schrift u. Stift dargest. — 2.1882

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Heft 4
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Zur Geschichte von Konstanz in fränkischer Zeit, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.8575#0065
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die in die Iahre 555—56l fallende vereinigung von Bnrgund, Austrasien und Nenstrien
in der L^and Lhlotars I., für welchen mithin die verlegung des Bisthums in das ala-
mannische Ronstanz um fo geringere Schwierigkeiten gehabt hätte, auch wenn wirklich
Vindisch damals zu Burgund follts gehört haben. Ls darf aber auf dieses Aboment
schon aus dem Grunde nicht allzuviel Gewicht gelegt werden, weil es keineswegs feststeht,
daß um die LNitte des 6. Iahrhunderts das auf dem rechten Aarufer gelegene Vindisch
noch zn Burgund gehörte. vielmehr sprechen schwerwiegende Gründe dafür, daß bis
um jene Aeit die Grenzen des wieder erstarkten, seit Theudebert I. zu Austrasien gehörenden
Ljerzogthums Alamannisn mindestens bis an die Aar — die im 7. Iahrhundert von
Dagobert I. bestimmte Lüdwestgrenze des Bisthums Ronstanz — mochten vorgerückt
worden fein, nachdem schon um 55^ das alte Rönigreich Burgund untergegangen und
hierbei burgundische Gebietstheile dem Austrasier Theudebert I. zugefallen waren. 2lber
gerade diese politische Lostrennung des Bischofssitzes Vindisch von Burgund und eben-
damit von der alten Abetropole Besanxon mußte der Rirche und den auf die Bekehrung
der Alamannen bedacht gewesenen Akerovingern den Gedanken nahelegen, das Bisthum
aus der nunmehr fo ungünstig gewordenen Lage unmittelbar an der tkandesgrenze hinweg
und nach dem mitten im Berührungspunkte der großen alainannischen Gaue liegenden
Ronstanz zu verlegen. Ljier nahm eine alte christlich-romanifche Gemeinde den Bischof
als neuen Beschützer gerne auf und dieser hinwiederum sah sich an einen Grt versetzt,
desfen (age für das dem neuen Bisthum vorgesteckte Ziel der Bekehrung Alamanniens
und namentlich der auf dem rechten Rhein- und Bodenseeufer niedergelasfenen Alamannen
günstiger nicht gedacht werden konnte.

während der kurzen Begierungszeit Theudobalds (548^55) von Austrasien ist
aber dieser j)lan sicher nicht ins Verk gesetzt worden. Denn um diese Zeit spielten die
beiden noch tief im L) eidenthum steckenden Alamannenherzoge Leutharis und Butelin
eine an die alte Telbstständigkeit Alamanniens grenzende Aolle, bis um 555^54 ihre Akacht
in den blutigen Rämpfen mit den B^'zantinern bei Teanum und Tapua und im Rampfe
mit dem ungewohnten Tlima Italiens vernichtet ward. Damit hatte das alamannische
Ljeidenthuin einen gewaltigen Ltoß erlitten und wenn nun auch dem jungen Austrasier
Theudobald, der schon im I. 555 starb, keine Zeit mehr vergönnt war, die schon unter
Theuderich l. bei 2Ibfasfung des Alamannengesetzes in Aussicht genommene Thristianisirung
Alamanniens in die Ljand zu nehmen, so stund dessen mächtigem Trben Thlotar I., dem
um 558 auch das Beich Thildeberts I. und damit das ganze fränkische Aeich zugefallen
war, nichts mehr im Vege, durch die kirchliche Grganisirung des Thristenthums in
Tllamannien den entscheidenden T>chritt zu unternehmen. Oa derselbe in seinen Tapitularien
ohnehin für kirchliche Dinge Interesse zeigt (s. Aettberg a. a. G.) und die nächstfolgende
Zeit bis in den Anfang des 7. Iahrhunderts von den unseligen Rämpfen im L)ause der
Alerovinger selbst absorbirt wird, so wird man nicht fehl gehen, wenn man mit Tointe,
Neugart, v. lhefele, und andern Tluctoritäten die Transferirung des Bisthums von Min-
disch nach Ronstanz in die austrasisch - neustrische Begierungszeit Thlotar I. (555!6l) verlegt.

(Lortsetzung folgt.)
 
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