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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Zweites Heft
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Lolling, Habbo G.: Ptoische Inschrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0104

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PTOISCIIE INSCHRIFT

Die Aufzählung bei Thukydides bezieht sich auf das J. 424,
die drei Inschriften sind nicht jünger als die letzte Hälfte des
dritten Jahrhunderts V
Zu den 3 böotischen Inschriften tritt für unsere Unter-
suchung noch eine achäische jüngere aus Aegion hinzu,
nämlich G. 7. Gr. I 1542. Hier werden Geiseln aus folgen-
den Städten des böotischen Bundes aufgezählt : Platää, Tana-
gra, Oropos, Koroneia, Theben, Haliartos, Orchomenos und
Thespiä, also aus 8, den damals offenbar wichtigsten Städten,
mit anderen Worten den damaligen Vertretern des Bundes.
Ausser den oben als gemeinsam bezeichneten Städten treten
hier Platää, Oropos und Haliartos hervor. Die Inschrift fällt
jedenfalls zw. 280 und 148 v. Chr. und wegen der Erwähnung
von Haliartos noch vor 171. Die Achtzahl beweist hier nicht,
dass damals mehr als 7 Vertreter des Bundes existirten, da
es sich um kein Verzeichniss der Behörden handelt.
Dagegen werden G. 7. Gr. I 1565 ausser dem Archonten
des Bundes 7 Böotarchen genannt, sämmtliche Magistrate
aber leider ohne Angabe der von ihnen vertretenen Städte.
In der von U. v. Wilamowitz-Möllendorf a. a. 0. S. 432 ver-
öffentlichten Rechenschaftsablage eines böotischen Hipparchen
(ccvTK'no'XoYtx tTJTTXßxoy steht auf dem Steine) sind,
wie der Herausgeber gesehen hat, ebenfalls 7 böotische Bun-
desstädte (ungenannt) durch die Führer ihrer Contingente
vertreten. Die Zahl 7 erscheint auch hier als die officielle
Zahl der Behörden. Ganz ausdrücklich bezeugt ist dieselbe
für das Jahr der Schlacht bei Leuktra (371) bei Diod. XV 53
und Paus. IV 13, 8 2. Und es darf für so gut als sicher gelten,

* Zu C. I. Gr. I 1584 , einer Aufzähfung von Siegern in musischen Spielen,
welche bereits in dem Gemeingriechisch abgefasst ist, bemerkt BoeCkh, dass
dieses etwa um 200 bereits in Orchomenos gebräuchhch gewesen sein muss;
zur Bestätigung dient n. 1583 a. a. 0., welche Inschrift offenbar in die Ueber-
gangszeit fällt. Inden thespischen Inschriften (siehe Boeckh zun. 1590 S. 773)
iindet sich der spätere Sprachgebrauch schon um 240. Danach ist die letzte
Hälfte des 3ten Jahrhunderts v. Chr. als Uebergangszeit zu betrachten.
2 In den Wirren des 3ten makedonischen Krieges finden wir 171 nach Polvb.
 
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