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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Drittes Heft
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Köhler, Ulrich: Documente zur Geschichte des athenischen Theaters, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0256

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23G

ZUR GESCHICHTE DES ATHENISCHEN THEATERS

Nach dem Ausgeführten halte ich es für unmöglich, dass
die neue Ordnung der choregischen Leistungen improvisirt
worden sei; sie muss eine gesetzliche Grundlage gehabt haben
und kann^ einmal hergestellt; nicht Jahr um Jahr durch ein
Zurückgreifen auf die aufgegebenen Formen durchbrochen
worden sein. Ich kann daher auch nicht zugehen; dass eine
choregische Inschrift der ersten Fassung jünger sei als eine
solche der zweiten. Die älteste sicher datirte Erwähnung eines
Agonotheten findet sich jetzt in dem oben ausgeschriebenen
Zeugniss 1 a. d. J. 29 ^ v- Ch. Der Geehrte; Philippides,
aus einer durch Reichthum und Liberalität bekannten Fami-
lie (vgl. Hermes V S. 348), war zwei Mal Agonothet gewe-
sen; hiernach kann die Einrichtung der Agothesie nicht wohl
später angesetzt werden als das J. 300. Die jüngste sicher datirte
choregische Inschrift der ersten Fassung fällt in das J. 01.115,
1. 3^/19 v. Ch. (Co?y. fnscr. Gr. 224). Die Neuordnung der
choregischen Leistungen muss demnach zwischen 320 und 300
v. Ch. statt gefunden haben. Philippides, welcher im J. 293 in
hohem Alter gestanden haben muss, hatte in seinen früheren
Jahren noch mehrmals Choregieen geleistet, deren in dem
Ehrendecret vor der wiederholten Agonothesie gedacht ist *.
Mit diesen Resultaten scheinen indess einige Inschriften in
Widerspruch zu stehen. Es sind zwei choregische Inschriften
der ersten Fassung edirt worden, die nach den überlieferten
Archontennamen aus der Zeit nach 293 stammen müssten.
Andererseits hat man geglaubt, eine neuerdings erst bekannt
gewordene Inschrift der zweiten Fassung in das J. 333 setzen
zu müssen. Die letztere lautet nach der Herstellung der Hm.
Kumanudis ('AQiGKKw R. VI S. 276 und 367) und Foucart
dccorr. IMM/hgMc H S. 392):

t Eine centraiistische Richtung, wie sie in der Neuordnung der Choregie zu
Tage tritt, macht sich in Athen seit dem Ende des dritten Jahrhunderts auch
auf andern Gebieten des Staatswesens bemerkbar, vg[. Mitth. IH S. 52. Dieser
Gesichtspunkt kann hier nicht verfolgt werden, scheint aber einer weiteren
Entwickeiung fähig zn sein.
 
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