DIE FESTZEIT DER PAMBOIOTIEN
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und E, dass die Stadt Orchomenos nicht im Stande war in
einem Monate die nöthige Summe aufzubringen, so dass die
Zahlung auch dieses Mal versäumt und erst im 2ten Alalko-
menios geleistet wurde. Dies stimmt vollkommen überein mit
der Schilderung des traurigen Zustandes Boiotiens am Ende
des III. Jahrhunderts vor Chr., welche HerrFoucart a. a. 0.
S. 11 nach Polybius Zeugnissen gegeben hat.
Athen.
B. LATISCHEW.
Nachtrag zu Mitth. V 147 ff.
Wenn die mir von Mommsen mitgetheilteErgänzung von Z.
1 f. jener Inschrift aus Sardes richtig ist — und wer wüsste
denn einen besseren Vorschlag zu machen? — so muss der
Statthalter, dem die Inschrift gewidmet ist, A. CaesenniusGal-
Ins sein. Auf ihn hat schon Marquardt Staatsverw. I2 362
Anm. 2 die Inschrift vermuthungsweise bezogen. Die Ver-
muthung würde falsch sein, wollte man in Z. 1 f. mit Wad-
dington Vespasian ergänzen; sie wäre windig, dächte man
dort an Domitian: verständig, aber zugleich auch evident und
also mehr als Vermuthung ist sie nur, wenn man der Momm-
senschen Ergänzung folgt. Denn Männer, die unter Titus eine
Legion geführt und unter Domitian die Provinz Cappadokien-
Galatien verwaltet haben, kann es eine ganze Reihe gegeben
haben, aber beides unter Titus kann nur der eine A. Caesen-
nius Gallus gethan haben.—Es wrar wohl nicht überflüssig
dies ausdrücklich zu bemerken.
Die Statue, zu der die Inschrift gehört, wird dem Mann
während seiner Provinzial Verwaltung und zwar, da Titus
nicht θεός heisst, noch Ende 80 oder bis September 81, zu
dessen Lebzeiten, errichtet sein. J. S.
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und E, dass die Stadt Orchomenos nicht im Stande war in
einem Monate die nöthige Summe aufzubringen, so dass die
Zahlung auch dieses Mal versäumt und erst im 2ten Alalko-
menios geleistet wurde. Dies stimmt vollkommen überein mit
der Schilderung des traurigen Zustandes Boiotiens am Ende
des III. Jahrhunderts vor Chr., welche HerrFoucart a. a. 0.
S. 11 nach Polybius Zeugnissen gegeben hat.
Athen.
B. LATISCHEW.
Nachtrag zu Mitth. V 147 ff.
Wenn die mir von Mommsen mitgetheilteErgänzung von Z.
1 f. jener Inschrift aus Sardes richtig ist — und wer wüsste
denn einen besseren Vorschlag zu machen? — so muss der
Statthalter, dem die Inschrift gewidmet ist, A. CaesenniusGal-
Ins sein. Auf ihn hat schon Marquardt Staatsverw. I2 362
Anm. 2 die Inschrift vermuthungsweise bezogen. Die Ver-
muthung würde falsch sein, wollte man in Z. 1 f. mit Wad-
dington Vespasian ergänzen; sie wäre windig, dächte man
dort an Domitian: verständig, aber zugleich auch evident und
also mehr als Vermuthung ist sie nur, wenn man der Momm-
senschen Ergänzung folgt. Denn Männer, die unter Titus eine
Legion geführt und unter Domitian die Provinz Cappadokien-
Galatien verwaltet haben, kann es eine ganze Reihe gegeben
haben, aber beides unter Titus kann nur der eine A. Caesen-
nius Gallus gethan haben.—Es wrar wohl nicht überflüssig
dies ausdrücklich zu bemerken.
Die Statue, zu der die Inschrift gehört, wird dem Mann
während seiner Provinzial Verwaltung und zwar, da Titus
nicht θεός heisst, noch Ende 80 oder bis September 81, zu
dessen Lebzeiten, errichtet sein. J. S.