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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Szántó, Emil: Zur Geschichte von Thasos
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0085

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ZUR GESCHICHTE VON THASOS

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gefassten Beschlüsse aufzuschreiben. Da nun neuerdings auch
auf Paros die Theoren als Beamte 1 nachgewiesen sind, so ist
wol kein Zweifel, dass dieses Amt in Thasos so alt als die
parische Golonisation der Insel ist, also von den Einwanderern
mitgebracht wurde. Schwieriger ist es aber, über das Alter
der uns erhaltenen Listen zu urteilen. Bechtel hat auf Grund
der Autorität von Sauppe die Meinung ausgesprochen, dass
der epigraphische Charakter der Inschriften es schlechthin
ausschliesst, dass die älteste derselben älter als der Ausgang
des 4. Jahrhunderts sei und als Zeit der sämmtlichen Listen
etwa die Jahre 300-250 v. Chr. angenommen. Bleiben wir
hei diesem Ansätze, der sich nicht weiter controliren lässt,
stehen, so ist zunächst klar, dass diese Listen, von welchen
uns ja bloss ein Teil erhalten ist, unter der auch durch die
Inschriften selbst bestätigten Annahme dass jährlich drei Theo-
ren im Amte waren 2, die Ämter einer weitaus grösseren An-
zahl von Jahren umfassen müssen. Mögen sie daher auch erst
gegen 300 aufgeschrieben sein, so können doch sehr wol die
in ihnen genannten Theoren älter sein. Es sind eben Fasten,
die, wie wissen nicht aus welchem Grunde, erst später auf
Stein geschrieben wurden. Das lehren auch die wenigen er-

1 Durch die von Löwy, Arch-epigr. Mittheilungen XI S. 187 publicirte
Inschrift, die vielleicht so zu ergänzen ist.

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a Ijxyivo'jxsva xaxspstv jxpog x-
ög] Osojpo'g.

Es wird das Verbot ausgesprochen zu ernten, wenn sich der Priester zur
heiligen Handlung begibt, gegen dessen Übertretung eine <paoig an die Theo-
ren Statt hatte, bei der im Falle der Verurteilung dem Anzeiger die Hälfte
der Busse zu fiel, wenn er Privatmann war, während dem Theoren, der die
gesetzwidrige Handlung sah auf Grund des Theoreneides die Anzeige an
das Collegium zu machen oblag, dem er angehörte.

2 Die Namen sind durch Teilstriche in Triaden geteilt.
 
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