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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 23.1898

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Heft 2-3
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Wolters, Paul: Epigramm aus Smyrna
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https://doi.org/10.11588/diglit.39188#0282
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270

P. WOLTERS, EPIGRAMM AUS SMYRNA

31,75: Veilem tantum habere me otii, ut possem recitare
psephisma Smyrnaeorum, quod fecerunt in Castricium
mortuum. . . ut imponeretur aurea corona mortuo. C.I.G.
II 3135: καλώς εχον έστίν τάς πρέπουσας τιμάς τώ μετηλλαγότι
ψηφίσασθαΓ δεδόχθαι τώ δήμω στεφανώσαι Αθηνόδωρον χρυσώ στε-
φάνω καί είκόνι χαλκη' στεφανώθηκα: δε αυτόν καί υπό του γυμνα-
σιάρχου καί τών νέων χρυσώ στεφάνω^καί είκόνι χαλκη, καί ύπό τών
παιδονόμων καί παίδων χρυσώ στεφάνω καί είκόνι χαλκη, καί ύπό
του επί της εύκοσμίας καί τών παρθένων χρυσώ στεφάνω καί είκόνι
χαλκη. Vgl. Böckh zu C. I. G. II 3516. LeBas - Waddington
13. So könnte man also vermuten, den Kindern sei die Ehre
des Kranzes aus Anlass ihres Todes zu Teil geworden. Mir
ist für eine derartige Geschmacklosigkeit kein Beleg zur Hand,
in diesem besonderen Fall können wir das Volk von Smyrna
von dem Vorwurf solch massloser Übertreibung frei sprechen.
Innerhalb beider Kränze haben einige Buchstaben, offenbar
die üblichen Worte ό δήμος, gestanden, die dann ausgemeisselt
worden sind. Damit ist gesichert, dass diese Kränze keine of-
fiziell verliehenen sind. Ihr Vorhandensein lässt sich verschie-
den erklären. Entweder war der Grabstein bis auf Relief
und Inschrift aber mit den unvermeidlichen Ehrenkränzen
schon im Voraus fertig gestellt und wurde zu seinem beson-
deren Zweck durch Entfernung der Inschrift ό δήμος brauch-
bar gemacht, wobei man die auf den Grabsteinen so häufigen
Kränze zu entfernen nicht für nötig hielt, oder es war so üblich
einen Grabstein mit solchen Kränzen geschmückt zu sehn,
dass der Steinmetz sie auch in diesem Fall angebracht, ge-
dankenlos aber mit der offiziellen Ehreninschrift versehen hatte,
die dann wieder gelöscht werden musste. Jedenfalls sehen wir
auch hier, wie gewöhnlich und typisch die Verleihung von
Kränzen an Verstorbene geworden, und wie die ursprünglich
besondere Ehrung zur üblichsten Höflichkeitspflicht der Con-
dolenz herabgesunken war.
Athen, Juli 1898.

PAUL WOLTERS.
 
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