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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 26.1901

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Kolbe, Walther: Zur athenischen Marineverwaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.41307#0387
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ZUR ATHENISCHEN MARINEVERWALTUNG.

Das Bild, das Ulrich Köhler in seinen Aufsätzen über die
athenischen Seeurkunden (s. die ersten Jahrgänge dieser Zeit-
schrift) von der Entwickelung der Flotte im IV. Jahrhundert
entworfen hatte, galt seither für ein gesichertes Gut in unserer
Wissenschaft. Neuerdings hat jedoch Bruno Keil gegen diese
Darstellung Widerspruch erhoben und ist im wesentlichen zu
Böckhs Aufstellungen zurückgekehrt. Bei dem Ansehen, das
der Strassburger Gelehrte mit Recht geniesst, ist seine Polemik
im ersten Exkurs des Anonymus Argentinensis von besonde-
rem Gewicht. Indessen haben seine Einwände mich nicht über-
zeugt; vielmehr schien mir eine genaue Nachprüfung des littera-
rischen und inschriftlichen Materials — letzteres konnte ich im
epigraphischen Museum zu Athen benutzen —von neuem die
Ansicht Köhlers zu bestätigen. Da nun die Seeurkunden, die
seit der letzten Herausgabe eine bessere Aufstellung im Hof
des Nationalmuseums gefunden haben, für manchen der stritti-
gen Punkte die Möglichkeit gewähren, die Lesung des Corpus
zu ergänzen, so halte ich es nicht nur für eine Pflicht der Dank-
barkeit gegen den verehrten Lehrer, sondern es scheint mir
auch im Interesse der Sache geboten zu sein, alsbald diese
Beiträge zu veröffentlichen. Im Anschluss daran erlaube ich
mir, dem Urteil der Fachgenossen eine Kritik der neuen Auf-
stellungen Keils über die athenische Marineverwaltung des
V. Jahrhunderts zu unterbreiten. In eine erneute Behandlung
der Naukrarieenverfassung bin ich dagegen nicht eingetreten.
Die geistreiche Vermutung des Strassburger Gelehrten: «die
Naukrarie sei eine ursprünglich jonischen Seestädten eignende
Unterabteilung der Phyle gewesen», steht nicht im Einklang
mit der Überlieferung, deren Glaubwürdigkeit, so viel ich sehe,
nicht erschüttert worden ist.
 
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