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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 35.1910

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Premerstein, Anton von: Phratern-Verbände auf einem attischen Hypothekenstein
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https://doi.org/10.11588/diglit.29170#0124
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A. V. PREMERSTEIN

Identität der opyecoveg und der {Kaaoi war bisher weder im
Bereiche der Phratrie noch sonst1 mit Sicherheit nachweis-
bar; eher wird das Gegenteil anzunehmen sein. Obzwar die
Verbände der Orgeonen ebenso wie die {Kaaoi bei der Fest-
stellung der Zugehörigkeit zur Phratrie und damit auch zur
Bürgerschaft herangezogen wurden, steht doch bei ersteren
der Kult, bei den letzteren der Verwaltungszweck in erster
Reihe. Wenn die Zugehörigkeit zu einem Genos durch die
Abstammung von einem Genneten begründet wurde, so hat-
ten die ihren Ursprung aus Privatvereinen auch späterhin
nicht verleugnenden Verbände der opyecove? und der {Kaaoi,
so sehr auch in ihnen das Moment der Vererbung vom Vater
auf den Sohn galt, in der Aufnahme neuer Mitglieder, ins-
besondere auch von Neubürgern, grössere Freiheit. Nichts in
unserer Überlieferung weist übrigens darauf hin, dass die
Aufteilung des Personenbestandes der Phratrie auf diese Grup-
pen eine absolute und erschöpfende gewesen wäre, und dass
jeder Phrater, sofern er nicht Gennet war, unbedingt sei es
einem Orgeonenverbande, sei es einem Thiasos hätte ange-
hören müssen. Auch hierin wird die der privaten Association
eigentümliche Freiheit gewaltet haben.

Von dem Vorhandensein der {Kaaoi innerhalb der Phra-
trie brachte uns das Statut der Demotioniden aus dem
J. 396/5 (oben S. 110) die erste sichere Kunde. Manche von
ihnen müssen damals eine sehr geringe Zahl von Mitglie-
dern gehabt haben; in der genannten Urkunde (Z. 75 f.) ist
der Fall vorgesehen, dass ein IKaaog unter Umständen keine
drei zur Zeugnisleistung tauglichen Männer zu stellen ver-
mochte. Gestützt auf diese Erwähnung hat man in der aus
der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts stammenden In-
schrift IG. II 986 (jetzt im National-Museum zu Athen) wohl
zutreffend das Bruchstück einer Beitragsliste von nach {Kaaoi
gegliederten Angehörigen einer Phratrie erkannt2. In dem

1 Gegen diese neuerdings auch von L. Ziehen, Leges Gr. sacrae II 1,
117, 10. 130, 7 ausgesprochene Ansicht F. Poland, a. a. O. 10 ff.

2 G. de Sanctis, ’ArfKg 66; Inscr. jurid. gr. II 220 mit A. 1 ; Poland,
a. a. O. 17 f. Zum Fehlen der Demotika bei den meisten Namen s. oben
S. 110 A. 2.
 
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