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die Gestalt des Szepters s. oben S. 47 f. Mystische Beziehung des
Szepters auf die „Gnade" im Eisenacher Rb.III.

7. Der Handschuh. Er ist

a) Investitursymbol, wozu er sich ja auch vor allen andern Handschuh

' J ' J als Investitur-

SaChen am besten eignet. Denn wie er buchstäblich die emp- symboi

fangende Hand „investiert" (wert), so bekleidet er sie sinnbildlich
mit der ihr zugedachten Gewalt, macht er sie zur manus potesta-
tiva (vgl. A. Heusler, Instit. II 68)1). So versteht man, daß er
eines der frühesten und meist verbreiteten Investitursymbole ist,
J.Grimm, RAA I 209—211, DuCange s.w. CHirotheca,Wantus,
J. C. H. Dreyer bei Spangenberg, Beitr. 40, U. Grupen ebenda
76, A. Schultz, Höf. Leben I 316 N. 2. Die Ssp.-Illustrationen
aber zeigen, daß er in dieser Funktion während des 13. und 14. Jahrh.
im östlichen Deutschland in mehrfacher Anwendung stand. Der
Fürst (Markgraf) belehnt den Grafen mit dem Landgericht, der
Graf seinen Schultheißen mit dem Schultheißentum durch Über-
reichung des Handschuhes D 45b 1 (O 79a 4, 5), 85b 3, 4, 86a 1.
In D 28 a 3 (O 48 al) findet die Auflassung eines Grundstückes
durch Übergabe des Handschuhs statt, ebenso in D 7al (O IIb 1),
14b 2 (O 25 a 2 Fig. 9), wozu der Kommentar zu vgl. sowie Meissen
Rb. I 31 dist. 1. — Da nun aber der Handschuh das Kleid der Hand,
so kann er

b) die Hand selbst vertreten. Als ihr Vertreter erscheint er,

' > Leibzeichen

wenn der König den Marktfrieden setzt. Da wird er als „des
Königs Leib zeichen" (So hm, Entstehg. d. deat. Städtewesens
28) nach der Marktstätte geschickt anstatt der Hand selbst, durch
deren Aufhebung der König seinen Frieden gewährt {Handgeb.
198f.). S. auch Weichb. art. 9, ferner Dreyer, Nebenstunden 228,
H. Zoepfl, Alterth. d. deut. R. III 29f., und unten Nr. 14b.

8. Der Zweig ist bei Veräußerung von Land, gleichviel ob zu zweig
Eigen oder zu Leihe, das gewöhnliche Investitur symboi, und
zwar auf den Bildern in der Regel der Zweig für sich allein
ohne Begleitung anderer Wahrzeichen, D 6b 4 (O IIa 3), 12b 1,5,

l) Abwegig Michelsen, Festuca notata 26f., ehedem auch noch Heusler, Gewere 22.
 
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