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I.
?. surieu OdlervarionvoN
dem Apostolischen Verbot
des Blut-Essens. (»)
Es
(») Unter denen mancherley Meinungen kommt die-
jenige der Wahrheit am nächsten/ weiche behauptet/
daß man dardurch die Hindernisse aus dem Weg
thun wollen/ welche der Vereinigung der Juden
und Heyden im Weg gestanden. Bey derAbgötte-
rey im Heydenthum befand sich allezeit/ daß man
Nicht allein Gvtzen-Ovffer/ sondern auch vom Blut
und Erstickten aß, welches man als Kennzeichen der
Abgotterey ansahe. Es kam überdiß noch darzu /
daß mit dem Gottesdienst der Heyden dieHurerey/
welche sie vor keine Sünde hielten/ verknüpsst war.
Nun war zwar das Essen vom Blut und Erstickten
an sich dem Gesetz der Natur nach nicht unrecht.
Sofern sich aber die Bekehrten aus dem Judenthum
daran stiessen, so waren die aus dem Heydenthum
davon abzustehen/ nach dem Gesetz der Natur und
Regeln des Christenthums/ verbunden. Und in so-
weit gehört der Apostolische Schluß von der Hures
rey äireLke, wegen des Bluts und Erstickten aber
inäireLke zum floral-Gesetz/ nach Beschaffenheit
der damaligen Zeit. Diese hat aber heut zu Tag
nicht mehr statt, daß das Essen vom Blut und Er-
stickten eine Absicht auf die Abgvtterey habe. Folg-
lich kan solcher Schluß auch jetzo keine Verbindlich-
keit mehr haben. Ont'. v. Walchs
p. -8;. item Gottfr. Hensels Einleitung zu
denen Geheimnissen der ganzen heiligen
Gchrifft/ ?. iv. p. 4-f. leq. Als eine Haupt-
Ursache/ warum GOLt Oen.IX. V.4. V.2.
xvn.
I.
?. surieu OdlervarionvoN
dem Apostolischen Verbot
des Blut-Essens. (»)
Es
(») Unter denen mancherley Meinungen kommt die-
jenige der Wahrheit am nächsten/ weiche behauptet/
daß man dardurch die Hindernisse aus dem Weg
thun wollen/ welche der Vereinigung der Juden
und Heyden im Weg gestanden. Bey derAbgötte-
rey im Heydenthum befand sich allezeit/ daß man
Nicht allein Gvtzen-Ovffer/ sondern auch vom Blut
und Erstickten aß, welches man als Kennzeichen der
Abgotterey ansahe. Es kam überdiß noch darzu /
daß mit dem Gottesdienst der Heyden dieHurerey/
welche sie vor keine Sünde hielten/ verknüpsst war.
Nun war zwar das Essen vom Blut und Erstickten
an sich dem Gesetz der Natur nach nicht unrecht.
Sofern sich aber die Bekehrten aus dem Judenthum
daran stiessen, so waren die aus dem Heydenthum
davon abzustehen/ nach dem Gesetz der Natur und
Regeln des Christenthums/ verbunden. Und in so-
weit gehört der Apostolische Schluß von der Hures
rey äireLke, wegen des Bluts und Erstickten aber
inäireLke zum floral-Gesetz/ nach Beschaffenheit
der damaligen Zeit. Diese hat aber heut zu Tag
nicht mehr statt, daß das Essen vom Blut und Er-
stickten eine Absicht auf die Abgvtterey habe. Folg-
lich kan solcher Schluß auch jetzo keine Verbindlich-
keit mehr haben. Ont'. v. Walchs
p. -8;. item Gottfr. Hensels Einleitung zu
denen Geheimnissen der ganzen heiligen
Gchrifft/ ?. iv. p. 4-f. leq. Als eine Haupt-
Ursache/ warum GOLt Oen.IX. V.4. V.2.
xvn.