AUKTIONS - BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige
BARZAHLUNG; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht
um weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 20 Mark aufwärts
nicht unter einer Mark, von 100 Mark aufwärts nicht unter fünf Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 — $ 0,25 — sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behalten ?ich die Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige
Nummer nochmals ausgeboten.
■Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit ge-
boten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegen-
stände zu unterrichten: Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrtümlicher Angaben im Katalog können daher nach
erfolgtem Zuschlage keinerlei B erücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Montag und Dienstag vor Beginn der Auktion im
ersten Stock unserer Geschäftsräume Behrenstraße 29a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen ge-
fälligst rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend
Rechnung getragen werden kann. Die Versendung geschieht in beiden
Richtungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUETRÄGE
übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In- und
Auslandes auch die Unterzeichneten und erteilen bereitwilligst auf die Auktion
bezügliche Auskunft.
BERLIN W. 64.
Behrenstr. 29 a.
AMSLER & RUTHARDT
KÜNIGL. HOFKUNSTHAENDLER.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige
BARZAHLUNG; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht
um weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 20 Mark aufwärts
nicht unter einer Mark, von 100 Mark aufwärts nicht unter fünf Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 — $ 0,25 — sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behalten ?ich die Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige
Nummer nochmals ausgeboten.
■Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit ge-
boten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegen-
stände zu unterrichten: Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrtümlicher Angaben im Katalog können daher nach
erfolgtem Zuschlage keinerlei B erücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Montag und Dienstag vor Beginn der Auktion im
ersten Stock unserer Geschäftsräume Behrenstraße 29a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen ge-
fälligst rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend
Rechnung getragen werden kann. Die Versendung geschieht in beiden
Richtungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUETRÄGE
übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In- und
Auslandes auch die Unterzeichneten und erteilen bereitwilligst auf die Auktion
bezügliche Auskunft.
BERLIN W. 64.
Behrenstr. 29 a.
AMSLER & RUTHARDT
KÜNIGL. HOFKUNSTHAENDLER.