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Kuchenbecker, Johann Philipp [Hrsg.]
Analecta Hassiaca: darinnen allerhand zur hess. Historie, Jurisprudentz u. Litteratur behörige Urkunden, Abhandlungen u. Nachrichten mitgetheilet werden — 2.1729

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https://doi.org/10.11588/diglit.45432#0094
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Zi6 ANALECTA HASS1ACA.'
schrieben, noch durch sonst keinen andern
S egler.wer der ist, Edel oder UnEdel > anderst
als mit Unsserer Statt Giessen Insiegel zu ver-
sieglen zugelassen, sondern von der Statt ge-
ssegelt , so dann alle mehr erwehnte Bürger-
liche Güther.so gekaufft und verkaufft.oder
auch Gerichtlich hypothecirt und verpfän-
det werden , und wer die verkaufet oder ver-
pfändet , und an wen die Verkauffung und
Verpfändung geschiehet , mit nahmen, wie
auch welchen Tag sclche Kauff Brieffe oder
Gerichtliche Obligationes geschehen, und
ausgesertiget worden , in ihr Stadt- oder
Raths - Protocoll von mehr gedachten Bür-
germeister , Rath und Stadtsehreiber einge-
schrieben werden sollen ; Und wo darüber
solchem Privilegio und Verbott zu entgegen,
die Verschreibungen und Kauff Brieffe dan-
noch durch andere Schreiber oder Siegler
ausgefertiget würden ; Sp sollen dieselbe
Brieffe nichtig > Untüchtig und Krastlos ge-
achtet und gehalten und von keinem Gericht
darauff erkand werden, sonsten aber Einem
Jeden, was nicht Bürgerliche Güther seind,
oder dafür gehalten wird , ohne Nachtheil
und Schaden. Doch wan auch die Partheyen
bey dem Stattschrciber , nach gcschchenetn
Kauff
 
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