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Hausbau. Verlassen des Hauses nach dem Tode des Insassen.
gebannt x). Bezieht man in Goldap (Westpreussen) ein neues Haus,
so muss man die Vorsicht beobachten, vor dem Einzuge einen Hund
oder eine Katze auf eine Nacht in dasselbe einzuschliessen. Unter-
liesse man dies, so werde gleich im ersten Jahre der Wirth oder die
Wirthin sterben, nun fällt das Thier dem Tode zum Opfer* 2).
Verlassen des Hauses nach dem Tode des Insassen. Der
allgemeine Gebrauch, die Hütte nach dem Tode eines Insassen zu
verlassen oder zu zerstören, der sich bis zum Verlassen und Zerstören
eines ganzen Dorfes, einer Stadt steigert, hängt zusammen mit dem
Glauben an die Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen in seinen
alten Wohnsitz. Der Todte führt im andern Leben die Geschäfte
weiter, welche er hier auf der Erde betrieben und gebraucht dazu
alles irdische Geräthe; daher auch die Mitgabe aller möglichen Werk-
zeuge und Waffen beim Begräbniss. Er kehrt wieder in sein altes
Heim zurück, wo natürlich seine Geistererscheinung die Ueberlebenden
quält, die, um dem vorzubeugen, lieber die Hütte verlassen oder zer-
stören, wie sie denn überhaupt oft das ganze Andenken an denTodten
gerne vernichten, so dass selbst dessen Name der Vergessenheit an-
heimgegeben, geändert oder nicht mehr genannt wird. (Siehe den
Abschnitt über Personenamen.) Diese allgemein verbreitete An-
schauung erkennt man z. B. recht deutlich bei den Coras, einem wil-
den Stamme Mexiko’s. Der Verstorbene wird dort in* seinen Mantel
gehüllt mit Bogen und Pfeilen begraben. All sein Hab und Gut legt
man alsdann vor die Thür seines Hauses, damit er es dort bei seiner
Wiederkehr findet, ohne die Schwelle zu überschreiten. Besass der
Verstorbene Vieh, so steckt man ihm auf Pfählen hin und wieder
ein Stück Fleisch (substituirend) hin. Fünf Tage nach dem Todes-
fall muss ein Beschwörer den Schatten bannen3).
Asien. Wenn ein Aino stirbt, wird sein Haus entweder ver-
brannt oder verlassen. Holland fand auf Jeso ein verlassenes Haus,
in welchem seit dem Tode des Besitzers nichts angerührt worden
war.' Seine Netze, Kochtöpfe, Hausgeräthe, die doch für die Nach-
baren von grossem Werthe sein mussten, waren völlig intakt, hatten
aber schon lange so gelegen4). Bei den wilden Mantras auf der
malayischen Halbinsel wird das Haus des Verstorbenen von den
*) Ovid, Fasti. 5. 420 — 444.
2) Frischbier, Hexenspruch und Zauberbann. 106.
3) Bancroft, Native Races of the Pacific States. I. 640.
4) Journ. Anthropol. Instit. III. 238.
Hausbau. Verlassen des Hauses nach dem Tode des Insassen.
gebannt x). Bezieht man in Goldap (Westpreussen) ein neues Haus,
so muss man die Vorsicht beobachten, vor dem Einzuge einen Hund
oder eine Katze auf eine Nacht in dasselbe einzuschliessen. Unter-
liesse man dies, so werde gleich im ersten Jahre der Wirth oder die
Wirthin sterben, nun fällt das Thier dem Tode zum Opfer* 2).
Verlassen des Hauses nach dem Tode des Insassen. Der
allgemeine Gebrauch, die Hütte nach dem Tode eines Insassen zu
verlassen oder zu zerstören, der sich bis zum Verlassen und Zerstören
eines ganzen Dorfes, einer Stadt steigert, hängt zusammen mit dem
Glauben an die Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen in seinen
alten Wohnsitz. Der Todte führt im andern Leben die Geschäfte
weiter, welche er hier auf der Erde betrieben und gebraucht dazu
alles irdische Geräthe; daher auch die Mitgabe aller möglichen Werk-
zeuge und Waffen beim Begräbniss. Er kehrt wieder in sein altes
Heim zurück, wo natürlich seine Geistererscheinung die Ueberlebenden
quält, die, um dem vorzubeugen, lieber die Hütte verlassen oder zer-
stören, wie sie denn überhaupt oft das ganze Andenken an denTodten
gerne vernichten, so dass selbst dessen Name der Vergessenheit an-
heimgegeben, geändert oder nicht mehr genannt wird. (Siehe den
Abschnitt über Personenamen.) Diese allgemein verbreitete An-
schauung erkennt man z. B. recht deutlich bei den Coras, einem wil-
den Stamme Mexiko’s. Der Verstorbene wird dort in* seinen Mantel
gehüllt mit Bogen und Pfeilen begraben. All sein Hab und Gut legt
man alsdann vor die Thür seines Hauses, damit er es dort bei seiner
Wiederkehr findet, ohne die Schwelle zu überschreiten. Besass der
Verstorbene Vieh, so steckt man ihm auf Pfählen hin und wieder
ein Stück Fleisch (substituirend) hin. Fünf Tage nach dem Todes-
fall muss ein Beschwörer den Schatten bannen3).
Asien. Wenn ein Aino stirbt, wird sein Haus entweder ver-
brannt oder verlassen. Holland fand auf Jeso ein verlassenes Haus,
in welchem seit dem Tode des Besitzers nichts angerührt worden
war.' Seine Netze, Kochtöpfe, Hausgeräthe, die doch für die Nach-
baren von grossem Werthe sein mussten, waren völlig intakt, hatten
aber schon lange so gelegen4). Bei den wilden Mantras auf der
malayischen Halbinsel wird das Haus des Verstorbenen von den
*) Ovid, Fasti. 5. 420 — 444.
2) Frischbier, Hexenspruch und Zauberbann. 106.
3) Bancroft, Native Races of the Pacific States. I. 640.
4) Journ. Anthropol. Instit. III. 238.