Schwiegermutter. Asien.
niemals dessen Namen aus, isst niemals mit ihm von derselben
Schüssel oder trinkt aus derselben Schale, noch wagt er es, mit
ihm auf derselben Matte zu sitzen. Und anklingend hieran lautet
der Bericht Adolf Erman’s von dem, was er in einer jakutischen
Jurte sah: „Die Kinder waren in derselben ganz ohne Kleider und
auch die Frau, die bis zum Mittag geschlafen hatte, trug jetzt nur
ihre kurzen Hosen und blieb mit nacktem Oberleib, während ich in
der Jurte verweilte. Nach jakutischer Sitte liegt hierin nichts An-
stössiges, denn nur vor ihrem Schwiegervater und vor den älteren
Brüdern ihres Mannes ist es den Frauen verboten sich auf diese
Weise zu entblössen" x). Also auch hier ein beschränkendes Verhält-
niss zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter.
Ausgebildeter ist der Brauch bei den Katschinzen in Südsibirien,
wo der Schwiegervater der Schwiegertochter nur mit verhülltem Ge-
sichte begegnen darf. Auch vermeidet es die Schwiegertochter dem
Schwiegervater zu begegnen und bückt sich, wenn es geschieht, zur
Erde* 2). Bei den Ostjaken darf sich ein verehlichtes Weib nie vor
seinem Schwiegervater blicken lassen; ebensowenig der Bräutigam,
so lange er noch keinen Erben hat, vor der Schwiegermutter3). Auch
Indien hat Anklänge an diesen Brauch. Während die anderen Hin-
dukasten im Pandschab ihre Frauen von deren Eltern kaufen, wird
in den höhern der Verkauf einer Tochter als schweres Verbrechen
angesehen. Die höheren Kasten sind in diesem Punkte sogar auf
ein solches Extrem gerathen, dass kein Mann im Hause seines
Schwiegersohnes eine Mahlzeit zu sich nehmen oder selbst Wasser
trinken würde4).
*) Adolf Erman, Reise um die Erde. I. Abtheil. 2. Band. 317.
2) Mitth. d. Ver. f. Erdk. zu Leipzig. 1875. 24-
3) Auszug aus Pallas Reisen. Frankfurt a. M. 1777- 3°-
4) Merk, Acht Vorträge über das Pandschab. Bern 1869. 127.
niemals dessen Namen aus, isst niemals mit ihm von derselben
Schüssel oder trinkt aus derselben Schale, noch wagt er es, mit
ihm auf derselben Matte zu sitzen. Und anklingend hieran lautet
der Bericht Adolf Erman’s von dem, was er in einer jakutischen
Jurte sah: „Die Kinder waren in derselben ganz ohne Kleider und
auch die Frau, die bis zum Mittag geschlafen hatte, trug jetzt nur
ihre kurzen Hosen und blieb mit nacktem Oberleib, während ich in
der Jurte verweilte. Nach jakutischer Sitte liegt hierin nichts An-
stössiges, denn nur vor ihrem Schwiegervater und vor den älteren
Brüdern ihres Mannes ist es den Frauen verboten sich auf diese
Weise zu entblössen" x). Also auch hier ein beschränkendes Verhält-
niss zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter.
Ausgebildeter ist der Brauch bei den Katschinzen in Südsibirien,
wo der Schwiegervater der Schwiegertochter nur mit verhülltem Ge-
sichte begegnen darf. Auch vermeidet es die Schwiegertochter dem
Schwiegervater zu begegnen und bückt sich, wenn es geschieht, zur
Erde* 2). Bei den Ostjaken darf sich ein verehlichtes Weib nie vor
seinem Schwiegervater blicken lassen; ebensowenig der Bräutigam,
so lange er noch keinen Erben hat, vor der Schwiegermutter3). Auch
Indien hat Anklänge an diesen Brauch. Während die anderen Hin-
dukasten im Pandschab ihre Frauen von deren Eltern kaufen, wird
in den höhern der Verkauf einer Tochter als schweres Verbrechen
angesehen. Die höheren Kasten sind in diesem Punkte sogar auf
ein solches Extrem gerathen, dass kein Mann im Hause seines
Schwiegersohnes eine Mahlzeit zu sich nehmen oder selbst Wasser
trinken würde4).
*) Adolf Erman, Reise um die Erde. I. Abtheil. 2. Band. 317.
2) Mitth. d. Ver. f. Erdk. zu Leipzig. 1875. 24-
3) Auszug aus Pallas Reisen. Frankfurt a. M. 1777- 3°-
4) Merk, Acht Vorträge über das Pandschab. Bern 1869. 127.