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zu Hofe seien, er (der frühere Inhaber) das Amt eines Kämmerers aus-
üben solle. In jedem Falle solle der damit verbundene Nutzen gleich
getheilt werden. Auch sollten die Erben des ersten Inhabers stets
denen des zweiten in gedachtem officium vorgezogen werden.
Actum 1313 IIP Jdus Septembris.
Or. Perg. Reitersiegel mit lädirter Umschrift.
17.
1315 Sept. 22. Die Richter der Kirche von Aschaffenburg
bekennen das Testament des Theodericus dictus Zen ec hin, Ca-
nonicus der genannten Kirche:
Nach Bezahlung seiner Schulden soll von zwei Hufen in villa
Prunheim, die er mit seinem Bruder Wolfram gemeinschaftlich
besitzt, und vier Joch Weingärten in der Flur von Aschaffenburg
eine Vicarie für drei Messen wöchentlich in der gen. Kirche gestiftet
werden. Weiterhin legirt er ein Gnadenjahr seiner Canonikalpräbende
zur Feier seines Jahrgedächtnisses, ferner sieben Malter Korn und ein
Malter Hafer Zins von einem Hofe in K elberau, zwei Sommerhühner,
eine Gans und ein Fastnachtshuhn zur Verherrlichung des Festes St.
Elisabeth. Sollte die obige Vicarie ohne Verbesserung nicht genehmigt
werden, dann soll diese letztere aus den übrigen Einkünften geschehen,
wenn aber, dann sollen aus seinen Gütern zu Keiber au 30 Mark
Denare der Pfarrkirche in Gerinsheim zu einer Messe gegeben wer-
den. Zuletzt soll der Bewohner seines Hofes vor seinem Einzug 32 A
Heller „ad usus presenciarum“ für die Feier seines Jahrgedächtnisses
zahlen.
Zu Testamentsvollstreckern bestellte er seine Brüder Conrad,
Scholaster der Kirche von Aschaffenburg, und Ritter Wolfram,
sowie seinen Verwandten Heinrich, Gustos derselben Kirche.
D. et a. 1315 in crastino b. Mathei apost.
Or. Perg. Sgl. des Ausstellers zerbröckelt, das der Aschaff. Rich-
ter lädirt.
18.
1317 Dez. 20. Lud wig, röm. König, assignirt den Edeln
Philipp sen. und Philipp jun. von Falkonstein, Gottfried
von Eppens tein und Ulrich von Hanau für ihre Dienste die Steuer,
welche die Bürger von Friedberg und Wetzlar der Kaiserlichen
Kammer zu zahlen haben und welche auf 800 Mark Wetterauischer
zu Hofe seien, er (der frühere Inhaber) das Amt eines Kämmerers aus-
üben solle. In jedem Falle solle der damit verbundene Nutzen gleich
getheilt werden. Auch sollten die Erben des ersten Inhabers stets
denen des zweiten in gedachtem officium vorgezogen werden.
Actum 1313 IIP Jdus Septembris.
Or. Perg. Reitersiegel mit lädirter Umschrift.
17.
1315 Sept. 22. Die Richter der Kirche von Aschaffenburg
bekennen das Testament des Theodericus dictus Zen ec hin, Ca-
nonicus der genannten Kirche:
Nach Bezahlung seiner Schulden soll von zwei Hufen in villa
Prunheim, die er mit seinem Bruder Wolfram gemeinschaftlich
besitzt, und vier Joch Weingärten in der Flur von Aschaffenburg
eine Vicarie für drei Messen wöchentlich in der gen. Kirche gestiftet
werden. Weiterhin legirt er ein Gnadenjahr seiner Canonikalpräbende
zur Feier seines Jahrgedächtnisses, ferner sieben Malter Korn und ein
Malter Hafer Zins von einem Hofe in K elberau, zwei Sommerhühner,
eine Gans und ein Fastnachtshuhn zur Verherrlichung des Festes St.
Elisabeth. Sollte die obige Vicarie ohne Verbesserung nicht genehmigt
werden, dann soll diese letztere aus den übrigen Einkünften geschehen,
wenn aber, dann sollen aus seinen Gütern zu Keiber au 30 Mark
Denare der Pfarrkirche in Gerinsheim zu einer Messe gegeben wer-
den. Zuletzt soll der Bewohner seines Hofes vor seinem Einzug 32 A
Heller „ad usus presenciarum“ für die Feier seines Jahrgedächtnisses
zahlen.
Zu Testamentsvollstreckern bestellte er seine Brüder Conrad,
Scholaster der Kirche von Aschaffenburg, und Ritter Wolfram,
sowie seinen Verwandten Heinrich, Gustos derselben Kirche.
D. et a. 1315 in crastino b. Mathei apost.
Or. Perg. Sgl. des Ausstellers zerbröckelt, das der Aschaff. Rich-
ter lädirt.
18.
1317 Dez. 20. Lud wig, röm. König, assignirt den Edeln
Philipp sen. und Philipp jun. von Falkonstein, Gottfried
von Eppens tein und Ulrich von Hanau für ihre Dienste die Steuer,
welche die Bürger von Friedberg und Wetzlar der Kaiserlichen
Kammer zu zahlen haben und welche auf 800 Mark Wetterauischer