Fürst Karl Wilhelm von Nassau-Usingen, 1775-1803.
Mitgeteilt von F. Otto.
Ein grosses Lob spendet der bekannte Staatsmann und Publieist F. E.
v. Moser in dem patriotischen Archive für Deutschland II, 1785, S. 482 dem
Fürsten Karl Wilhelm von Nassau-Usingen. Es heisst dort: „Dieses würdigen
Fürsten besondere Vorzüge sind: die Unschuld seiner Sitten, eine Aufmerk-
samkeit über sich selbst, die sich soweit erstreckt, dass ihm kein unnützes
Wort entfährt; ein bedächtiges Schweigen, das Ehrfurcht einflösst, nicht be-
leidigt; eine Wohlthätigkeit, die er kaum weit genug ausdehnen zu können
glaubt; Gleichmütigkeit und Mässigkeit, Nachsicht und Güte gegen Schwache,
Fehlende und Böse; Gerechtigkeit, die nur mit Gnade straft, immer die Strenge
des Gesetzes mildernd; Weisheit und Christenmilde, keine Verleumdung noch
Afterrede anzuhören; denn mit Lächeln, aber so sanft, dass er dem Schuldigen
Schamröte erspart, geht er zu anderem Gespräch klug hinüber; endlich herz-
gewinnende Leutseligkeit und eine Fröhlichkeit gegen jeden, die ungekünstelt
und treuherzig ist, unterwirft ihm, was sich ihm nähert. Es ist nicht Schmei-
chelei, sondern Wahrheit, die ihn lobt, aber nur von ihm ist er misskannt. Er
verabscheuet den leeren Hochmut und die Vorurteile, welche die Sterblichen
blenden und verderben, und weiss, dass uns alles von Gott komme, Weisheit,
wie Tugend, wie Glück."
Darunter setzte Moser die Worte: „Die Übereinstimmung des Originals
mit dieser Schilderung beurkundet und bescheiniget als Augenzeuge
F. E. v. Moser."
Eine noch überschwänglichere Lobpreisung des Fürsten entwirft Ritter
in den Denkwürdigkeiten der Stadt Wiesbaden S. 39.
Mitgeteilt von F. Otto.
Ein grosses Lob spendet der bekannte Staatsmann und Publieist F. E.
v. Moser in dem patriotischen Archive für Deutschland II, 1785, S. 482 dem
Fürsten Karl Wilhelm von Nassau-Usingen. Es heisst dort: „Dieses würdigen
Fürsten besondere Vorzüge sind: die Unschuld seiner Sitten, eine Aufmerk-
samkeit über sich selbst, die sich soweit erstreckt, dass ihm kein unnützes
Wort entfährt; ein bedächtiges Schweigen, das Ehrfurcht einflösst, nicht be-
leidigt; eine Wohlthätigkeit, die er kaum weit genug ausdehnen zu können
glaubt; Gleichmütigkeit und Mässigkeit, Nachsicht und Güte gegen Schwache,
Fehlende und Böse; Gerechtigkeit, die nur mit Gnade straft, immer die Strenge
des Gesetzes mildernd; Weisheit und Christenmilde, keine Verleumdung noch
Afterrede anzuhören; denn mit Lächeln, aber so sanft, dass er dem Schuldigen
Schamröte erspart, geht er zu anderem Gespräch klug hinüber; endlich herz-
gewinnende Leutseligkeit und eine Fröhlichkeit gegen jeden, die ungekünstelt
und treuherzig ist, unterwirft ihm, was sich ihm nähert. Es ist nicht Schmei-
chelei, sondern Wahrheit, die ihn lobt, aber nur von ihm ist er misskannt. Er
verabscheuet den leeren Hochmut und die Vorurteile, welche die Sterblichen
blenden und verderben, und weiss, dass uns alles von Gott komme, Weisheit,
wie Tugend, wie Glück."
Darunter setzte Moser die Worte: „Die Übereinstimmung des Originals
mit dieser Schilderung beurkundet und bescheiniget als Augenzeuge
F. E. v. Moser."
Eine noch überschwänglichere Lobpreisung des Fürsten entwirft Ritter
in den Denkwürdigkeiten der Stadt Wiesbaden S. 39.