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scheinend von der Hand des Idsteiner Hofwappenmalers Heinrich
Dors, beigegeben ist,
2. daselbst Note e; hier sind die Worte: „Grave Walram folget nach
seines herrn Vaters todtfall in der Regierung und ward vermahlt
an Bertham Grävin von Westerburg anno 1374" aus Andreae S. 19
entlehnt, wie sich gleich ergeben wird.
3. S. 778b, Note 1* mit den, den in Frage stehenden Grafen Heinrich
betreffenden Worten: „Nobis quidem nusquam alibi occurrit quam
in manuscripto semel iterumque iam dicto, cuius proinde verba in-
vabit apponere: Grav Walram ward vermählt an Bertham, Grävin zu
Westerburg. Bekamen zween Söhne, Adolfen und Heinrichen. Jezt-
bemelter Heinrich nahm zum Ehegemahl Annen von Gröningen;
sturben beyde ohne Leibserben."
Die hier von Joannis leise angedeuteten Zweifel an der Existenz des
Grafen Heinrich haben Menzel anscheinend zu jener kritischen Bemerkung,
gegen deren Begründung erhebliche Bedenken vorliegen, veranlasst.
Zunächst genügt die von Joannis gegebene Charakterisierung seiner
Handschrift vollkommen, um dieselbe mit Leichtigkeit ausfindig zu machen
und festzustellen. Joannis benutzte hier, wie schon bemerkt, das von Johann
Andreae 1638 fertiggestellte „Nassaw-Wiesbad- und Idsteinisch Genealogien-
buch" (handschriftlich im Königl. Staatsarchive). Dem Texte sind verschieden-
artige Beilagen vorgebunden, namentlich Bruchstücke einer etwa gegen Ende
des 16. Jahrhunderts geschriebenen Abschrift des „Rothen Idsteiner Genealogien-
buches" und der von Konrad Lesch von Braunfels etwa um ebendieselbe Zeit
verfassten Fortsetzung desselben.1)
Die Aufzeichnungen des Konrad Lesch über den Grafen Heinrich haben
sowohl Joannis wie auch Hagelgans für ihre Mitteilungen über denselben
vorgelegen.
Äusser der eben bezeichneten Abschrift der von Konrad Lesch verfassten
Fortsetzung des Genealogienbuches liegt in Msc. A 43 des Königl. Staatsarchivs
das von ihm eigenhändig geschriebene Konzept seines Werkes vor. Aus beiden,
Konzept und Abschrift, folgt die in Betracht kommende Stelle hier:
Konzept des Konrad Lesch:
Graff Walram volgt nach seines
herrn vattern dotfal in der regierung
und wert vermehelt an Berta grevin
zu Westerbergk anno 1374. Diese
bekhamen zwen son, Adolf und Hein-
rich. Itzbemelter Heinrich nam zum
Ehegemahel Anna von Gröningen, stur-
Abschrift im Genealogienbuch des
Joh. Andreae:
Grave Walram folget nach seines
herrn vatters todtfall in der regierung
und wardt vermehlet an Bertham
Grevin zu Westerburg anno 1374.
Bekamen zwei söhn, Adolfen und
Heinrichen. Itzbemelter Heinrich nahm
zum ehegemahl Annam von Gröningen,
') Über Konrad Lesch sowie das sogenannte „Rothe Idsteiner Genealogienbuch" vergl.
Widmann, Nassauische Chronisten, S. 22, 23; Annalen XVIII, 35, 43.
scheinend von der Hand des Idsteiner Hofwappenmalers Heinrich
Dors, beigegeben ist,
2. daselbst Note e; hier sind die Worte: „Grave Walram folget nach
seines herrn Vaters todtfall in der Regierung und ward vermahlt
an Bertham Grävin von Westerburg anno 1374" aus Andreae S. 19
entlehnt, wie sich gleich ergeben wird.
3. S. 778b, Note 1* mit den, den in Frage stehenden Grafen Heinrich
betreffenden Worten: „Nobis quidem nusquam alibi occurrit quam
in manuscripto semel iterumque iam dicto, cuius proinde verba in-
vabit apponere: Grav Walram ward vermählt an Bertham, Grävin zu
Westerburg. Bekamen zween Söhne, Adolfen und Heinrichen. Jezt-
bemelter Heinrich nahm zum Ehegemahl Annen von Gröningen;
sturben beyde ohne Leibserben."
Die hier von Joannis leise angedeuteten Zweifel an der Existenz des
Grafen Heinrich haben Menzel anscheinend zu jener kritischen Bemerkung,
gegen deren Begründung erhebliche Bedenken vorliegen, veranlasst.
Zunächst genügt die von Joannis gegebene Charakterisierung seiner
Handschrift vollkommen, um dieselbe mit Leichtigkeit ausfindig zu machen
und festzustellen. Joannis benutzte hier, wie schon bemerkt, das von Johann
Andreae 1638 fertiggestellte „Nassaw-Wiesbad- und Idsteinisch Genealogien-
buch" (handschriftlich im Königl. Staatsarchive). Dem Texte sind verschieden-
artige Beilagen vorgebunden, namentlich Bruchstücke einer etwa gegen Ende
des 16. Jahrhunderts geschriebenen Abschrift des „Rothen Idsteiner Genealogien-
buches" und der von Konrad Lesch von Braunfels etwa um ebendieselbe Zeit
verfassten Fortsetzung desselben.1)
Die Aufzeichnungen des Konrad Lesch über den Grafen Heinrich haben
sowohl Joannis wie auch Hagelgans für ihre Mitteilungen über denselben
vorgelegen.
Äusser der eben bezeichneten Abschrift der von Konrad Lesch verfassten
Fortsetzung des Genealogienbuches liegt in Msc. A 43 des Königl. Staatsarchivs
das von ihm eigenhändig geschriebene Konzept seines Werkes vor. Aus beiden,
Konzept und Abschrift, folgt die in Betracht kommende Stelle hier:
Konzept des Konrad Lesch:
Graff Walram volgt nach seines
herrn vattern dotfal in der regierung
und wert vermehelt an Berta grevin
zu Westerbergk anno 1374. Diese
bekhamen zwen son, Adolf und Hein-
rich. Itzbemelter Heinrich nam zum
Ehegemahel Anna von Gröningen, stur-
Abschrift im Genealogienbuch des
Joh. Andreae:
Grave Walram folget nach seines
herrn vatters todtfall in der regierung
und wardt vermehlet an Bertham
Grevin zu Westerburg anno 1374.
Bekamen zwei söhn, Adolfen und
Heinrichen. Itzbemelter Heinrich nahm
zum ehegemahl Annam von Gröningen,
') Über Konrad Lesch sowie das sogenannte „Rothe Idsteiner Genealogienbuch" vergl.
Widmann, Nassauische Chronisten, S. 22, 23; Annalen XVIII, 35, 43.