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A. Korf
bindung. Am 10. Juni schrieb sie an die mainzische Regierung, dass man vor
der Hand bei der gegenwärtig geringen Anzahl evangelischer Familien nicht
wohl tunlich finde, für diese eine besondere Kirche zu bauen und einen eigenen
Geistlichen anzustellen. Man sehe aber gern, dass bis auf weiteres die Falken-
steiner Protestanten ihren Kirchgang nach Cronberg nehmen und die Actus
parochialis, besonders auch die Leichenpredigten entweder auf dem protestantischen
Kirchhofe oder im dortigen evangelischen Schulhause oder in ei em sonstigen
schicklichen Gebäude gehalten, diese Handlungen aber von der Cronberger
Geistlichkeit vorgenommen würden. Man ersuchte, dem Cronberger Geistlichen
hierzu die Genehmigueg zu erteilen.
Was vor wenigen Jahren noch bei schwerer Strafe verboten war, wurde
jetzt in der bereitwilligsten Weise zugestanden. Am 12. Juli 1785 gab die
mainzische Regierung zu dem nassauischen Ansuchen gern ihre Einwilligung,
mit dem Zusatze, dass man es Nassau überlassen müsse, ob man den Pfarrer
oder den Kaplan hierzu ausersehen wolle
Die Einführung der neuen Anordnung verzögerte sich aber, da in Cron-
berg die eine Pfarrstelle unbesetzt war. Erst mit Mai 1786 konnte sie durch-
geführt und dem Pfarrer Johann Balthasar Bleichenbach* * * * 163) gegen ein
jährliches Fixum von 30 ff. und die üblichen Gebühren der Kirchendienst für
Falkenstein übertragen werden.
Die Wünsche, die die evangelische Gemeinde jetzt noch hatte, konnten
nur zum Teil erfüllt werden. Die Regierung genehmigte, dass der 1778
erworbene Gottesacker164) auf Staatskosten eingefriedigt, dass auch eine Trag-
bahre angeschafft werde, lehnte aber die Errichtung eines eigenen Gotteshauses
ab, erteilte auch nicht die Genehmigung zur Einsammlung einer Kollekte im
nassauischen Gebiet (Sehr. v. 1. 5. 1786). —
Der Schuldienst war seither immer noch durch den Lehrer Karl Ludwig
Ohlenmacher versehen worden. Als dieser aber 1786 ausschied, wurde dem
Dingschulmeister Johannes Hohl von Georgenborn die Schulstelle in Falken-
stein übertragen. Er starb am 14. April 1798165) und an seiner Stelle wurde
auf warme Befürwortung des Pfarrers Bleichenbach ein junger Mann von Cron-
berg, Johann Philipp Benack, ein gelernter ' Schneider, probeweise auf
1 Jahr angestellt166), später erfolgte dessen dauernde Anstellung.
Mit der Zeit trat das grosse Bedürfnis hervor, die Schulstube zu vergrössern
und ein hinreichend grosses Zimmer für den Gottesdienst einzurichten. Die
bisherigen Räumlichkeiten hatten wohl vor Jahren genügt, als die Evangelischen
bis auf acht Familien zusammengeschmolzen waren und nur acht bis zehn Kinder
16s) Bleichenbach war ein Cronberger und am 7. Oktober 1755 dort geboren. Er war
in Idstein zur Schule gegangen, hatte die Universitäten in Göttingen und Halle besucht, wurde
1780 nach Hanau berufen und in demselben Jahre dort examiniert. Nachdem er nach dem
Tode des unglücklichen Pfarrers Reichmann 1/^ Jahr die Pfarrei in Bergen vikariert hatte,
wurde er durch Kurmainz am 23. Februar 1786 an die zweite Pfarrstelle in Cronberg berufen.
164) Derselbe wär seit 1784 in Benutzung genommen und verblieb in solcher bis 1897,
in welchem Jahre mit der Belegung eines neuen Friedhofes begonnen wurde.
165) Kgl. Staatsarch. Wiesb. Dekret v. 11. 10. 1786. Oberamtsber. Idstein v. 16. 4. 1798.
166) "Wiesbaden. Dekret v. 14. 7. 1798.
A. Korf
bindung. Am 10. Juni schrieb sie an die mainzische Regierung, dass man vor
der Hand bei der gegenwärtig geringen Anzahl evangelischer Familien nicht
wohl tunlich finde, für diese eine besondere Kirche zu bauen und einen eigenen
Geistlichen anzustellen. Man sehe aber gern, dass bis auf weiteres die Falken-
steiner Protestanten ihren Kirchgang nach Cronberg nehmen und die Actus
parochialis, besonders auch die Leichenpredigten entweder auf dem protestantischen
Kirchhofe oder im dortigen evangelischen Schulhause oder in ei em sonstigen
schicklichen Gebäude gehalten, diese Handlungen aber von der Cronberger
Geistlichkeit vorgenommen würden. Man ersuchte, dem Cronberger Geistlichen
hierzu die Genehmigueg zu erteilen.
Was vor wenigen Jahren noch bei schwerer Strafe verboten war, wurde
jetzt in der bereitwilligsten Weise zugestanden. Am 12. Juli 1785 gab die
mainzische Regierung zu dem nassauischen Ansuchen gern ihre Einwilligung,
mit dem Zusatze, dass man es Nassau überlassen müsse, ob man den Pfarrer
oder den Kaplan hierzu ausersehen wolle
Die Einführung der neuen Anordnung verzögerte sich aber, da in Cron-
berg die eine Pfarrstelle unbesetzt war. Erst mit Mai 1786 konnte sie durch-
geführt und dem Pfarrer Johann Balthasar Bleichenbach* * * * 163) gegen ein
jährliches Fixum von 30 ff. und die üblichen Gebühren der Kirchendienst für
Falkenstein übertragen werden.
Die Wünsche, die die evangelische Gemeinde jetzt noch hatte, konnten
nur zum Teil erfüllt werden. Die Regierung genehmigte, dass der 1778
erworbene Gottesacker164) auf Staatskosten eingefriedigt, dass auch eine Trag-
bahre angeschafft werde, lehnte aber die Errichtung eines eigenen Gotteshauses
ab, erteilte auch nicht die Genehmigung zur Einsammlung einer Kollekte im
nassauischen Gebiet (Sehr. v. 1. 5. 1786). —
Der Schuldienst war seither immer noch durch den Lehrer Karl Ludwig
Ohlenmacher versehen worden. Als dieser aber 1786 ausschied, wurde dem
Dingschulmeister Johannes Hohl von Georgenborn die Schulstelle in Falken-
stein übertragen. Er starb am 14. April 1798165) und an seiner Stelle wurde
auf warme Befürwortung des Pfarrers Bleichenbach ein junger Mann von Cron-
berg, Johann Philipp Benack, ein gelernter ' Schneider, probeweise auf
1 Jahr angestellt166), später erfolgte dessen dauernde Anstellung.
Mit der Zeit trat das grosse Bedürfnis hervor, die Schulstube zu vergrössern
und ein hinreichend grosses Zimmer für den Gottesdienst einzurichten. Die
bisherigen Räumlichkeiten hatten wohl vor Jahren genügt, als die Evangelischen
bis auf acht Familien zusammengeschmolzen waren und nur acht bis zehn Kinder
16s) Bleichenbach war ein Cronberger und am 7. Oktober 1755 dort geboren. Er war
in Idstein zur Schule gegangen, hatte die Universitäten in Göttingen und Halle besucht, wurde
1780 nach Hanau berufen und in demselben Jahre dort examiniert. Nachdem er nach dem
Tode des unglücklichen Pfarrers Reichmann 1/^ Jahr die Pfarrei in Bergen vikariert hatte,
wurde er durch Kurmainz am 23. Februar 1786 an die zweite Pfarrstelle in Cronberg berufen.
164) Derselbe wär seit 1784 in Benutzung genommen und verblieb in solcher bis 1897,
in welchem Jahre mit der Belegung eines neuen Friedhofes begonnen wurde.
165) Kgl. Staatsarch. Wiesb. Dekret v. 11. 10. 1786. Oberamtsber. Idstein v. 16. 4. 1798.
166) "Wiesbaden. Dekret v. 14. 7. 1798.