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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0073

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Grossenehrich.

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selben waren auch den vom Stift eingesetzten oben erwähnten drei Vicaren Wohnungen
angewiesen worden.

Nach Saecularisation des Stifts Gandersheim wurde der Rappenstein in ein
Rittergut verwandelt und das Wohnhaus neu erbaut. Dasselbe ist jedoch auch bereits
alt, wie aus einer der beiden Inschriften an demselben hervorgeht, von denen die auf
einem über dem südlichen Eingange eingemauerten Steine befindliche lautet:
ION $ MARTA f E t IOHANS f KATARIN f SIND ERBEN DES RAPPENSTEINS«
und die andere an der Westseite des Hauses heisst:

SI DEVS PRO NOBiS QVIS CONTRA NOS. RAPPENSTEIN 1590.

Ausser der Zeitangabe der Erbauung des neuen Rappensteins erfährt man aus
jenen Inschriften freilich nichts Bestimmtes. Bei der ersten fehlt anscheinend der
Familienname der Erben; wahrscheinlich aber ist KATARIN als solcher zu betrachten;
leider ist kein Besitzdocument vorhanden, welches darüber sicheren Aufschluss gäbe.
Die zweite Inschrift lässt vermuthen, dass man den in der ersten genannten Erben
den Besitz des Rappensteins habe streitig machen wollen.

Der ersten Gründung des Rappensteins steht der Zeit nach wohl die der beiden
Burgen dort am nächsten, welche in der Urkunde von 1270 erwähnt werden, in
welcher der Landgraf Albrecht von Thüringen dem Grafen Heinrich II. von
Honstein bezüglich jener Burgen verspricht, sie nicht wieder aufzubauen resp. zu
befestigen, wodurch ihm und seiner Grafschaft einiger Nachtheil widerführe. — Wie
die Sage berichtet, waren die Besitzer jener Burgen Raubritter, weshalb der Landgraf
gegen sie einschritt, ihre Burgen eroberte und wenigstens theilweise zerstörte. Spuren
von denselben sind nicht mehr vorhanden, und selbst über ihren Standort hat man
nur Vermuthungen. Nach diesen lag eine derselben an der Ost-, die andere an der
Westseite von Grossenehrich; jene an der nördlichen Seite des sog. Feldgartens wurde
der Thurm hinter der Kirche genannt; diese könnte der sog. Kugelhof gewesen
sein, von dessen einstigem Bestehen man sich noch erzählt. Zufällig hat man im
vorigen Jahre (1885) an der Westseite der Stadt auf einem Acker Grundmauern auf-
gefunden, welche ohne Zweifel von dem sog. Kugelhofe herrühren. Sie bilden einen
Kreis von 100 Fuss Durchmesser, und innerhalb desselben grenzen an die westliche
Peripherie die Grundmauern eines viereckigen Thurmes von 24 Fuss Weite im Geviert.
Sämmtliche Grundmauern sind 4 Fuss stark.

Von den gegenwärtig dort vorhandenen Gebäuden ist jedenfalls das Wohnhaus
der fürstlichen Domaine das älteste, bietet aber in baulicher Beziehung ausser
seinem spitzgiebeligen Dache nichts Bemerkenswerthes dar. Früher war es das Wohn-
gebäude des sog. Oberhofes — und diesen Namen führt es heute noch-, eines der
Rittergüter der Herren von Tottleben. Dieses Rittergeschlecht, urkundlich: Toyte-
leuben, Toyteleybin, Totteleuben, Tutteleiben, Teutleben, Todleben, Dot-
leben, Dothleben, Thodeleiben und Thoteleiben, dessen Stammort das kleine
Dorf Tottleben im preussischen Kreise Langensalza ist, kam in einem seiner Glieder,
Hans Friedrich, bereits 1324 nach Ehrich, und dieser wurde der Stifter der sog.
Ehricher Linie, welche daselbst bis 1830 bestand. Zuerst wurden die Herren von
Tottleben von dem Stift Gandersheim mit Gütern belehnt; dazu kamen im Laufe der
Zeit noch kirchbergische, honsteinsche und schwarzburgis che Lehngüter,
aus welchen allen späterhin zwei Rittergüter der Herren von Tottleben hervorgingen,
 
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