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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Mitarb.]
Inventarisation, Dokumentation und Pflege von Museumsgut — Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Band 1: München: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 1978

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Bachmann, Karl-Werner: Die konservatorische Betreuung von Kunstaustellungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.70268#0044
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zahl einer Lichtquelle und deren Entfernung zum ange-
strahlten Objekt ergibt. Beleuchtungsstärke und -dauer
machen die Lichtmenge aus, die sich in Lux-Stunden aus-
drücken läßt- Um Lichtschäden zu vermeiden, sollten
empfindliche Kunstwerke in Ausstellungen nur einer mög-
lichst geringen Zahl von Lux-Stunden ausgesetzt sein. Da-
bei wäre die noch vertretbare Beleuchtungsstärke von 50
Lux unbedingt einzuhalten.
Abdeckungen besonders lichtempfindlicher Ausstel-
lungsstücke sind einzuplanen. Es ist zu beachten, daß
auch das Tageslicht, das durch die riesigen Glasflächen
moderner Ausstellungsbauten dringen kann, in der Regel
die zu verantwortende Lichtmenge bei weitem übersteigt.
Beleuchtungskörper und ihre Aufstellung:
In keiner Ausstellung sollten Beleuchtungskörper mit
schädigendem UV-Anteil verwendet werden. Am besten
eignen sich für Ausstellungen Glühbirnen ohne UV-Anteil
oder spezielle Leuchtstoffröhren. Es ist jedoch falsch zu
glauben, mit dem Ausschluß der ultravioletten Strahlung
würden alle Lichtschäden vermieden. Denn selbst das
Licht von gewöhnlichen Glühbirnen kann auf die Dauer
zerstörend wirken.
Alle Lichtquellen müssen sich in angemessener Entfer-
nung von den Objekten befinden.
Bei andauernder Bestrahlung aus zu großer Nähe erwär-
men sich die Ausstellungsstücke partiell, denn dunkle Par-
tien nehmen die Wärme stärker auf als helle. Dadurch wer-
den in organischem Materialgefüge Bewegungen ausge-
löst, die zu schweren Schäden führen.
Spots und Kaltstrahler:
Häufig werden sogenannte Spots verwandt, die gebün-
delte Strahlen auf die Objekte richten. Dabei erwärmen
sich die Objekte an einzelnen Stellen und es ergeben sich
Wärmeschäden.
In solchen Fällen werden die Beleuchtungskörper durch
spezielle Kaltstrahler ersetzt. Diese erwärmen zwar die Ob-
jekte selbst nicht direkt, bei längerer Betriebsdauer erhö-
hen sie aber die Raumtemperatur wesentlich. Dies ge-
schieht durch eine rückseitige Wärmeabgabe. Dadurch
wird wieder die relative Luftfeuchtigkeit beeinflußt. Hier
besteht also ein Zusammenhang zwischen Beleuchtung
und Klimatisierung, der immer zu berücksichtigen ist. Aus
diesem Grunde sollten auch Kaltstrahler nicht im Übermaß
verwendet werden.
Messungen ergaben, daß sich die schädliche Wirkung von
einfachen Strahlern erheblich verringert, wenn sie weiter
von dem zu beleuchtenden Objekt entfernt wurden.
Besondere Probleme der Beleuchtung:
Die Beleuchtungskörper müssen so angeordnet sein, daß
sie auf lichtempfindlichen Exponaten in Vitrinen nicht
ausgeprägte Licht- und Schattenzonen hervorrufen kön-
nen, damit eine partielle Veränderung von Objekten durch
das Licht vermieden wird.
Fernsehüberwachung:
Widersinnig ist es, wenn Einrichtungen zum Schutz der
Objekte diese in anderer Weise schädigen: so können
große elektronische Fernsehüberwachungen außerhalb
der Öffnungszeiten nur dann aufrechterhalten werden,

wenn die gesamte künstliche Beleuchtung eingeschaltet
bleibt. Diese sollte jedoch außerhalb der Öffnungszeiten
immer ausgeschaltet werden, damit die schädliche Wir-
kung des Lichts auf die Ausstellungsobjekte nicht noch
verlängert wird.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen
Sicherheitsvorkehrungen gegen Feuer, Diebstahl und di-
verse Möglichkeiten der Beschädigung:
Für Sicherheitsvorkehrungen in Ausstellungen werden
von verschiedenen Seiten, wie z.B. der Baupolizei, der
Branddirektion, den Versicherungen und den Leihgebern
Auflagen gemacht. Einige dieser Auflagen werden bei der
bau- und brandpolizeilichen Abnahme überprüft, bei an-
deren verläßt man sich auf die Zusicherung der Ausstel-
lungsleitung.- In allen Ausstellungen müssen demnach
außer einer ausreichenden Alarmanlage gegen Diebstahl
mit Polizeiverbindung, auch Rauchmelder mit Verbindung
zur Feuerwehr, Feuerlöschgeräte, Wasseranschlüsse,
Notbeleuchtungen und Notausgänge vorhanden sein.
Darüber hinaus sollten alle An- und Einbauten aus nicht
brennbarem oder schwer entflammbarem Material beste-
hen. Ein möglichst nicht zu verändernder Kreis von Aufse-
hern muß jederzeit in genügender Zahl Dienst tun.
Schäden durch Sicherheitsvorkehrungen:
Wie die Erfahrung lehrt, können manche Sicherheitsvor-
kehrungen so beschaffen sein, daß sie den Exponaten
eventuell schaden oder zu deren Sicherheit nicht ausrei-
chen. Die eine oder andere Sicherheitsvorkehrung, die aus
konservatorischen Gründen notwendig gewesen wäre,
wird gern vergessen. Im unmittelbaren Wirkungsbereich
von Sprinkleranlagen sollten keine Exponate aufgestellt
werden. Im Falle einer Brandkatastrophesind beim Einsatz
solcher Löschvorrichtungen mit Wasser die Kunstwerke
aus organischem Material höchst gefährdet. Daher sind
Ausstellungsbauten, die mit keinen anderen Mitteln vor ei-
nem Brand geschützt werden können, bedenklich. Eine
genügende Anzahl von Trockenlöschern müßte immer zur
Sicherung einer Ausstellung ausreichen.
Einplanung von Notsituationen:
Die Ausstellungsarchitektur muß so geordnet sein, daß
man die Notausgänge schnell finden kann.
Die Möglichkeit eines Stromausfalles muß schon beim
Aufbau einer Ausstellung eingeplant werden, besonders
bei Ausstellungen, die ganz von künstlicher Beleuchtung
abhängen (Notstromaggregat!). Auch eine Ausstellung mit
elektronischer Fernsehüberwachung benötigt genügend
Aufsichtspersonal, das rechtzeitig Schaden verhüten kann
oder bei einer Alarmmeldung aus der Fernsehzentrale so-
fort zur Stelle ist.
Die Abhängigkeit der Großraumbefeuchter vom elektri-
schen Strom macht noch einmal deutlich, welch hohen
Wert eine klimagünstige und klimastabile Ausstellungsar-
chitektur hat.
Antransport der Ausstellungsstücke
Jeder Transport, jeder Ortswechsel überhaupt, so sorgfäl-
tig er auch vorbereitet und durchgeführt wird, ist eine Ge-
fahrenquelle für die Kunstwerke.

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