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Archenholz, Johann Wilhelm von
England und Jtalien (Ersten Bands 2ten Theil): [England] — Leipzig: [Verlag nicht ermittelbar], 1786 [VD18 90954289]

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https://doi.org/10.11588/diglit.68021#0049
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Betragen gegen Gefangene. 27z
künftiger Ruhe, nicht wohl ertheilt werden. Mait
schlug die sonderbarsten Bestrafungsnnttel vor, und
that endlich den Ausspruch, daß er den auf Perga-
ment geschriebenen Arrestbrief fressen sollte. Dieses
geschah auch , man schnitt das Pergament in kleine
Stücke, und würgte sie ihm die Kehle herunter.
Es sind hier Zimmer, die einem Palast Ehre
machen können, und gewöhnlich von reichen Leute»
bewohnt werden, die dafür theuer bezahlen; den»
nichts ist alltäglicher, als reiche, ja sehr reiche Leute
hier im Schuldgefängnisse zu sehn, wo sie nach Ge-
fallen bleiben, und sich sodann mit ihren Gläubigem
vergleichen. Während ihres kurzen Hierfcyns gebe»
sie den andern Gefangenen große Mittags - und A-
bendmahlzeiten, die ganz den Assembleen in der Stadt
ähnlich sind. Man sieht wohlgekleidete Personen
beiderlcy Geschlechts in schön möblirten Zimmern,
Spieltische und reichlich bcsezte Tafeln; jedermann
beträgt sich mit Anstand, und nichts, gar nichts ver-
anlaßt die entfernteste Erinnerung, daß man sich in
einem Gefängniß befindet.
Da niemand mit ganz leeren Tüschen nach diesem
Gefängniß kommt, das, wie bereits oben gesagt,
wegen der Habeas-Lorpu s-Akte mit Kosten verbunden
ist, und man ohne Geld lieber nach dem Gefängniß
der Marechelsea geht, so muß der Bewohner dieses
Orts bey seiner Ankunft den Anfang damit machen,
ein Zimmer oder mehrere von einem andern Gefan-
genen zu miethen, der es darauf sogleich räumt, und
ju einem andern zieht. Der geringste Preiß eines
Zimmers ist wöchentlich eine halbe Guinee, wofür
^Theil, S der
 
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