Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 5.1881

DOI Artikel:
Gomperz, Theodor: Dodonäische Aehrenlese, [4]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.9395#0139
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
135

Vaternamens sein, wenn es nicht vielmehr der Name des Freige-
lassenen oder des Freilassenden ist; in letzterem Falle wäre Z. 3
l~eXujv|a] zu sehreiben. Dieser Name erscheint auf einer anderen
Freilassungsurkunde (XXXI1) als der eines Zeugen. — Z. 5 muss
vor Ottoti Ka GeXrj ein die Freiheit der Bewegung ausdrückendes Ver-
bum, etwa drroTpexeiv gestanden haben, wie an zahllosen Stellen
der delphischen Urkunden. Die hieher gehörigen Formeln hat be-
reits Fick (a. a. O. 281) aus den genannten Urkunden zusammenge-
stellt zu XXX 1, wo ich [xpa]neulOcu örrai Ka GeXni ergänzen möchte,
(öttcu Ka 8eXm begegnet auch bei Wescher - Foucart 373, 9—10).
Man vgl. Lucian praec. rhet. 8: orroTepav TpaTrnreov (und die bei
späteren Schriftstellern häufige Verwendung des Fut. Tpamicrouai). —
Zu Z. 6 vgl. Wescher-Foucart Nr. 172, 6: eiuev be eXeuGepouc; ati-
xoug dirö xäcrbe tag auepag Troieovxag ö Ka GeXuivn —. Ein
Amynandros erscheint auch XXXI 3 und XXVII 2.

c) Rechts-Urkunde unbestimmbaren Inhalts:

Trpoo"TaxeuovTo]s MoXo[o~aujv

.........-vog 0oiv[dtou . .

.........-uictkou M......

...........-ov drroT- ....

5 .........v drroTeTa......

.....S udpiupegHfevoi. ...

.. AwbuuvaTor 'AvilKjaprog. .

.. .-pjou, [Oe]XXiog A......

........[rrJacfK..........

Auch dies ist möglicher Weise eine Freilassungs-Urkunde, doch
ist kein einziger Ausdruck erhalten, der mit Sicherheit darauf hin-
 
Annotationen