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Wenn danach einerseits wahrscheinlich oder sicher ist, dass das
Etmrien dieses Amtes mit den früher besprochenen duodecim populi
Etruriae zusammenhängt, so andererseits nicht minder, dass dabei
eine Aenderung eingetreten ist, indem statt der zwölf, nun fünfzehn
•populi erscheinen. Eine Untersuchung über diese fünfzehn populi
ist meines Wissens noch nicht geführt worden. 0. Müller erwähnt
am Schlüsse seines Capitels von der Bundesverfassung (Buch II
Cap. 1) diese Inschriften später Zeit und sagt dann: 'Wie aus den
zwölf Völkern fünfzehn geworden sind, ist dunkel, entweder sind
einige früher mit andern verbundene Städte besonders gerechnet
worden oder Umbrien ist hier unter demselben Namen befasst*.

Zunächst wäre das Thatsächliche möglichst zu ermitteln, welche
Gemeinden auf Grund bestimmter Zeugnisse zu dem Etrurien der
fünfzehn Gemeinden zu rechnen sind. Das Hauptmittel dazu ist
die Zugehörigkeit der als Beamte dieses Etruriens vorkommenden
Personen zu bestimmten Gemeinden, indem zunächst es selbstver-
ständlich scheint, dass nur Bürger der einzelnen Bundesgemeinden
zu den gemeinsamen Bundesämtern berufen wurden. Dies trifft
auch durchaus zu auf das oder besser die niederen Aemter. AVenn
ich nichts übersehen habe, erscheint der aedilis Etruriae bis jetzt
auf fünf Inschriften, die sämmtlich Grabinschriften sind, und von
diesen gehören, wie für mich sicher steht, drei nach Clusium112),
eine nach Caere13), eine nach Cortona14), in der Weise, dass

lorum C. I. IX, 3667. XI, 1941. 2699. XIV, 172 und Uenzen 6183; zwei Mal
praetor Elruriae XI, 1432, 3364 und zwei Mal anscheinend praetor XV populorum
XI, 2114. 2115.

15) Es sind dies die in Clusium (Chiusi) gefundenen Inschriften XI, 2116
(= Ann. d. Inst. 1863 p. 284) und 2120, und die Inschrift XI 1806 (= Gori inscr.
Mir. 2, 60, 3), die ich unter Siena (Saena) abgedruckt habe, da sie nicht weit von
dort gefunden ist; aber schon die Tribus Arnensis beweist die Zugehörigkeit zu
Clusium.

13) Sie ist jetzt von mir als XI, 3615 unter die Inschriften von Caere gesetzt,
wohin sie sicher gehört. Da sie sich jetzt in Sutri befindet, wo sie auch Garrucci
sah (dissert. arch. 1 p. 31, daraus bull. d. Inst. 1865 p. 248), so hatte ich sie schon
unter n. 3257 unter Sutri gegeben, ohne die richtige, allerdings nur von einem
Fälscher (Ligorio) überlieferte Ortsangabe, die aber in entscheidender Weise durch
ein Caere eigenthümliches Gemeindeamt gestützt wird, genügend zu würdigen.

■■') XI, 1905 (= Gori inscr. Etr. 2 p. 369). Dass [aed{ilis)} Etruriae zu er-
gänzen ist, habe ich erst nachträglich gesehen.
 
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