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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Kubitschek, Wilhelm: Die sullanische Aera im proconsularischen Asien
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0099
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Demos von Apollonia am Rhyndakos [Aournavöjv Kouffapa töv

tou Xeßacrxou uiöv . . . ev xw yvp exei, d. h. nach Franz 23. Sept.
69 — 22. Sept. 70, nach Waddington 23. Sept. 68 — 22. Sept. 69.
Nur der erstere Ansatz könne richtig sein, denn Vespasian sei am
1. Juli 69 von den aegyptischen Legionen zum Kaiser ausgerufen
worden, seine Söhne habe der Senat gar erst im Dec. 69 als Caesaren
anerkannt, „es ist also ganz unmöglich, dass ihm, dem achtzehn-
jährigen unbekannten Jüngling, schon im Sommer vorher in dem ent-
legenen Apollonia eine Statue mit der Aufschrift Caesar gesetzt sei."

Cichorius hat aber keineswegs alle Hilfsmittel zur Lösung
dieser Frage erschöpft. Im Journal of hellenic studies 4 (1883)
432 n. 42 gibt der um die Erforschung der kleinasiatischen und
insbesondere der phrygischen Altertümer hochverdiente Ramsay
folgende Copie einer Inschrift aus Ineh = Ndoc;, somit aus dem
proconsularischen Asien:

AYTOKPATOPI öouiTiavüj

KAICAPIEEBA C T Q "f E P' M

ANIKQTOÄTAOYKIQMINOYKIQ

ETOYIPOBMTTANHMOYPOYOQYTT u. s.w.

Also ist das Consulatsjahr Domitians XIIII und des L. Minu-
cius Rufus (88 n. Chr.) dem 172. Jahre der kleinasiatischen Aera
gleichgesetzt. Genau genommen können sich beide Jahre wegen
ihres verschiedenen Anfanges nur theilweise decken. Welcher
Theil des exoc; poß außerhalb des Jahres 88 unserer Zeitrechnung
zu liegen kommt, lässt sich hier glücklicherweise genau sagen;
der ur|(v) TTdvnuocj, der neunte Monat des asianischen Jahres, fällt
in die Zeit vom 24. Mai bis 22. Juni des julianischen Jahres.
Somit gehört der zweite Theil des exoc; poß in das Jahr 88 n. Chr.,
und also entspricht der 1. Aeioc; des exoc; a, also Neujahr a dem
julianischen 23. Sept. 85 v. Chr. So wird die einsichtige Schluss-
folgerung Waddigtons unterstützt. Das exocj qpqy aber entspricht,
wenn es 508/9 n. Chr. gleichgesetzt wird, einem ersten Indictions-
jahr, wie es die Inschrift L.-W. 3, 980 verlangt, nur dann, wenn
der Indictionenanfang für Phrygien in jener Zeit nach dem 1., oder
genauer gesagt nach dem 23. September stattfand, und wenn der
(am schärfsten wohl von Clinton F. R. 2, 213 formulierte) Satz:
„the indiction began in each year at Sept. 1 both in the Eastern
and Western empire", mindestens was die anfängliche Zeit des
Indictionengebrauches hetrifft, einzuschränken versucht wird. Um
davon ganz abzusehen, dass durch Wilcken nachgewiesen wurde,
dass für Aegypten, die angebliche Heimat dieser Rechnungsweise,
 
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