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DONTIFEXH VIVS
INSVLEd IGNVSAVÄ
CV S N IG RO • HOCEE» S
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NIC p GI'PE N IVIP
piTIOAN$-aNJJp
lxxxi$*t^
Pontifex huius \ insule dignus Mar cus Nigra hoc epis\copium
tot um solo ?...[.. .edißcavit ... ....../pro~7 \ p^° un(n)o ä(omi)n i
[MCCCC] j LXXXI... Merkwürdig ist die in Z. 4 (zweimal) und 7
vorkommende Form des Buchstabens O; nämlich $. — Marco de
Nigris war Bischof in Ossero in den Jahren 1474—1485. — In Z. 5
ist wohl (a)edißcavit, nicht redißcavit zu verstehen, aber was vorher
und nachher gestanden haben mag, habe ich nicht finden können.
Im Hofe der Pfarrwohnung befinden sich die zwei bekannten
Inschriften, von welchen
3. die im 0. I. L. III S. 10129 zu 3141 publicierte gegenwärtig
in der Mauer der Hofstiege eingemauert und zum großen Theil ver-
waschen ist;
4. daneben C. I. L. III 3153 ebenfalls stark verwittert.
5. Ebendaselbst ist die in den Mitth. IV S. 81 n. 6 (C. I. L. III.
S. 10141) veröffentlichte Inschrift hoch oben an der Hofmauer an-
gebracht. Dieselbe ist mit breitem Kähmen eingefasst und vom Meer-
wasser verzehrt. Nach meiner mit Verwendung einer Leiter angefer-
tigten Copie lautet der Name des Verstorbenen:
CAI VA IM PRO| GLI
Der Gentilname war also Valgius.
6. Als Architrav einer niedrigen Thür dem Hofeingange gegen-
über liegt folgendes Stück einer Inschrift, die sich wahrscheinlich auf
ein Gebäude bezieht.
IS ERG AST V-.VA'V
Zu ergänzen etwa: ......impensis sujis ergastulum [faciendum
curavit......J.
Ergastulum bezeichnet ein Arbeitshaus, in dem die niedrigsten
Sclaven der familia rustica (meistentheils vincti Plinius n. h. 18, 21)
unter der Aufsicht des ergastularius untergebracht wurden. Von Columella
de re rustica I 6, 3 wissen wir, dass ein solches Gebäude subterraneum war.
Archäologisch-epigraphische Mittheil. XVI, 1
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INSVLEd IGNVSAVÄ
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Pontifex huius \ insule dignus Mar cus Nigra hoc epis\copium
tot um solo ?...[.. .edißcavit ... ....../pro~7 \ p^° un(n)o ä(omi)n i
[MCCCC] j LXXXI... Merkwürdig ist die in Z. 4 (zweimal) und 7
vorkommende Form des Buchstabens O; nämlich $. — Marco de
Nigris war Bischof in Ossero in den Jahren 1474—1485. — In Z. 5
ist wohl (a)edißcavit, nicht redißcavit zu verstehen, aber was vorher
und nachher gestanden haben mag, habe ich nicht finden können.
Im Hofe der Pfarrwohnung befinden sich die zwei bekannten
Inschriften, von welchen
3. die im 0. I. L. III S. 10129 zu 3141 publicierte gegenwärtig
in der Mauer der Hofstiege eingemauert und zum großen Theil ver-
waschen ist;
4. daneben C. I. L. III 3153 ebenfalls stark verwittert.
5. Ebendaselbst ist die in den Mitth. IV S. 81 n. 6 (C. I. L. III.
S. 10141) veröffentlichte Inschrift hoch oben an der Hofmauer an-
gebracht. Dieselbe ist mit breitem Kähmen eingefasst und vom Meer-
wasser verzehrt. Nach meiner mit Verwendung einer Leiter angefer-
tigten Copie lautet der Name des Verstorbenen:
CAI VA IM PRO| GLI
Der Gentilname war also Valgius.
6. Als Architrav einer niedrigen Thür dem Hofeingange gegen-
über liegt folgendes Stück einer Inschrift, die sich wahrscheinlich auf
ein Gebäude bezieht.
IS ERG AST V-.VA'V
Zu ergänzen etwa: ......impensis sujis ergastulum [faciendum
curavit......J.
Ergastulum bezeichnet ein Arbeitshaus, in dem die niedrigsten
Sclaven der familia rustica (meistentheils vincti Plinius n. h. 18, 21)
unter der Aufsicht des ergastularius untergebracht wurden. Von Columella
de re rustica I 6, 3 wissen wir, dass ein solches Gebäude subterraneum war.
Archäologisch-epigraphische Mittheil. XVI, 1