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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Wilhelm, Adolf: Kietis: zu Tacitus und Josephus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0015

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unerwiesen und unerweislich, die Identität der ,InseP schlechtweg' mit
Elaiussa um so weniger selbstverständlich als der kilikischen Küste auch
andere Inseln und eine viel bedeutendere vorliegen. AVenn Ramsay
ubersetzt, Alexandros habe ,a small kingdom consisting of an island'
erhalten, so übersieht er den dem Worte folgenden Artikel r?(; h
KiX'.y.'lc;., und denkt er der gewöhnlichen Beziehung des Inselchens auf
Elaiussa entgegen an Jotape, das möglicherweise' auch auf einer später
mit dem Festlande verwachsenen Insel gelegen habe, so geht er irre.
Die Lage der Stadt Jotape ist durch Dr II. Heberdey und mich im
Frühjahre 1891 durch Fund einer Inschrift festgestellt worden (Anzeiger
der Wiener Akademie 21. Oct. 1891); es ist die schon von Beaufort
Karamania p. 171) besuchte, von ihm Hamaxia genannte Ruinenstätte,
deren Inschriften das CJG 4411 ff. richtig unter Jotape gibt. Augen-
scheinlieh ist die kleine felsige Halbinsel, auf welcher ein Theil des
Städtchens liegt, nie vom Festlande getrennt gewesen.

Aber sei nun mit der vermeinten ,InseF Jotape oder Elaiussa be-
zeichnet, die Lesung v/jataSo? oder VTjaioo? kann aus sprachlichen und
sachlichen Gründen vor der Kritik nicht bestehen. Ich vermuthe, dass
für HCIOAOC vielmehr KIHTIAOC und in der lateinischen Übersetzung
für isedis oder lesidi Cietidis zu sehreiben ist. Sollte dem so sein, so
hat Vespasian, als er Antiochos' Herrschaft und der seiner Söhne
Epiphanes und Kallinikos ein Ende und Kommagene zur Provinz
inachte (Babelon Rev. num. 1883, 143; Rois de Syrie CCXY, 222;
Th. Reinach Revue des etudes grecques III 378), dem armenischen
Prinzen die Kietis, mithin Gebiete Kilikiens überlassen, die sowohl
Alexandros' Alm Archelaos IV. von Kappadokien als sein Schwiegervater
Antiochos IV. von Kommagene besessen hatten, die ferner im J. 17
n. (Mir. bei der Einverleibung Kappadokiens in das römische Reich
Archelaos V. geblieben waren und im wesentlichen auch den Besitz des
vielbesprochenen Polemon (über ihn zuletzt V. Gardthausen Augustus
II 1, 124 und IL Hennig a. a. 0.) ausmachten. Bei dieser Zutheilung-
blieb der Kaiser lediglich dem Grundsatze römischer Politik treu, den
Strabou im Anschlüsse an eine Schilderung der landschaftlichen Eigen-
art jener Gebiete ausspricht XIA^ p. 671 : I86xsi icpös ootow tö totoöxo
ßaatXsosodat [läXXov to'j; totcoü? r] 6~6 toTc 'Pto;xaio^ ^YefJ^atv ewat toI?
2xi zäq xpiasts 7rs[X7top.ivo*.? otuvs? [x'/ji" aet jtapsTvai 1'p.sXXov [i-'f^ p-eft' o'-Xcov.

Wien, Januar 1894.

AD. WILHELM
 
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