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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Mommsen, Theodor: Zu der Inschrift von Tropaea
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0124

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Da neben Annianus und Julianus für einen dritten Präfecten des
Westreichs kein Raum ist, so kann die Inschrift von Tropaea mit gutem
Grund in die Epoche zwischen 18. Oct. 315 und 26. Juli 317 gesetzt
werden. Dass die Caesaren in derselben nickt genannt werden, macht
es wahrscheinlich, dass sie vor dem 1. März 317 gesetzt ist.

Bemerkenswert ist auch;, dass von den beiden Präfecten der erste
allein senatorischen Rang hat; der zweite dagegen die alte Rang-
bezeichnung dieser Beamten vir eminenüssimiis führt. Hirschfeld (Verw.
Gesch. 1; 235) hat bereits gezeigt, dass die Präfecten nach Alexander
bald der einen, bald der anderen Rangelasse angehört haben; dies
dürfte der späteste Beleg für die letztere sein.

Wichtiger als für die Beamtenchronologie sind die beiden Docu-
mente für die Frage nach der Competenz der praefecti praetorio. Be-
kanntlich fungieren diese höchsten Reichsbeamten in der früheren
Kaiserzeit, sofern ihrer mehrere sind, wenigstens formal ohne getrennte
Competenzen, dagegen im vierten Jahrhundert und später mit örtlich
geschiedenen Sprengein. Man hat sich gewöhnt diese letztere Ordnung
bereits für die constantinische Zeit anzunehmen und es spricht dafür
allerdings, dass schon in dieser Zeit sämmtliche in die Gesetzsammlungen
aufgenommenen Erlässe nur einen praefectus praetorio nennen. Indes
die Inscriptionen derselben sind alle stark verkürzt und auch die
spätere Gestaltung des Amtes kann darauf eingewirkt haben. Die
beiden hier behandelten von diesen Compilationen unabhängigen
Documente scheinen im Gegentheil zu beweisen, dass wenigstens
in den ersten Jahren Constantins zwei Präfecten ohne formell
geschiedene Competenz amtiert haben. Denn der Erlass in Sachen
der Donatistcn ist aus Trier datiert und betrifft Africa, die Inschrift
von Tropaea betrifft IUyricum; da in beiden dieselben Präfecten
genannt werden, so scheinen die beiden Präfecturen, wie wir sie später
im Westen finden, von IUyricum, Italien und Africa einer- und von
Gallien andererseits damals noch nicht bestanden zu haben. Dass im
Jahre 341 drei Präfecten nebeneinander amtierten, zwei für die eben
genannten beiden Theile des Westreichs und einer für das Reich des
Ostens, habe ich vor kurzem bei Herausgabe der Inschrift von Traiana
in Thrakien (C. I. L. III S. 12330) gezeigt; also fällt die Umgestaltung
des obersten Reichsamtes zwischen 316 und 311. Die nähere Begrenzung
zu versuchen würde hier zu weit führen; es wird dies wesentlich davon
abhängen, wann zu dem Präfectentitel die geographische Determination
hinzutritt.

Allerdings kommen auch in der Epoche der getrennten Präfecten-
sprengel gemeinschaftliche Erlässe mehrerer Präfecten einzeln vor. Ich
 
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