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Nach der Beendigung' des Aufstandes trat dalier an die Römer
mit gebieterischer Notwendigkeit die Aufgabe heran, das bisher Ver-
säumte nachzuholen und den Besitz des dalmatinischen Hinterlandes
sich für die Dauer zu sichern. Die Anlage von Strassen wurde wahr-
scheinlich schon in den nächsten Jahren in Angriff genommen (Vellerns
II 123 cum (Angustus) Tiberium fttium missurus esset in Ittyricum ad
firmanda pace quae hello subegerat); zwischen den Jahren 16 und 20
n. Chr. ist sie zu einem vorläufigen Ende gediehen gewesen. Tiberius
hat als Princeps hier wie in so vielen anderen Fällen die Durchführung
der von Augustus begonnenen Arbeiten als seine Aufgabe betrachtet.
Wir entnehmen dies mehreren in Spalato gefundenen Inschriften. In
dem genannten Zeitraum hat der Legat P. Cornelius Dolabella fünf
von Salona ausgehende Strassen fertig gestellt.1)
Von diesen führte eine, als via Gabiniana bezeichnete, von Salona
nordwärts nach Andetrium (Muc Nr. 3200), ihre Länge ist nicht an-
gegeben, eine zweite von Salona ad [sum]mum montem Ditionum
ülcirum, sie war 77 römische Meilen lang (Nr. 10156), eine dritte
156 Meilen weit von Salona ins Gebiet der Däsidiaten, eine vierte
158 Meilen weit unbekannt wohin (Nr. 10159), eine fünfte 157 Meilen
ins Land hinein unbekannt wohin (Nr. 3200).
Mit Recht hat Patsch in dem Buche Ballifs: Römische Strassen
in Bosnien und der Herzegowina S. 55 bemerkt, dass die drei durch
topographische Untersuchungen festgestellten Strassenzüge a) von Salona
über den Prolog nach Peeka-Banjaluka, b) von Salona über den Prolog
nach Livno und Kupres und c) über Trilj nach Zupanjac mit dreien
der vier zuletzt genannten Strassen der Inschriften zu identifizieren
seien. Patsch hat, da sich die Endpunkte nicht fixieren lassen, darauf
verzichtet festzustellen, welcher dieser Strassen die über den Prolog
nach Banjaluka führende entspreche.
Ich glaube, dass wie die Via Gabiniana, so auch die ins Gebiet
der Ditionen führende Strasse, die auf Nr. 10156 genannt wird, sich
mit genügender Sicherheit feststellen lässt. Von den in meiner Auf-
zählung die Stellen 2, 3, 4 und 5 einnehmenden Strassen weisen näm-
lich die drei letzten ungefähr gleiche Distanzen: 156, 158 und 157
m\ ilia) p(assuum) auf. Darin liegt ein Beweis der Plannlässigkeit und
des Zusammenhanges der von Dolabella geleiteten Arbeiten, diese drei
y) Diese fünf Strassen hat Mommsen CJL III p. 407 aus den Inschriften
Nr. 3198—3201 ermittelt; die revidierten Lesungen dieser Steine bietet der II. Theil
des Supplementbandes zu CJL III unter JvTr. 10156 ff. Die folgenden topographischen
Darlegungen lassen sich am besten auf der Karte verfolgen, die dem Buche Ballifs:
Römische Strassen in Bosnien und der Herzegowina, Wien 1893, beigegeben ist.
Nach der Beendigung' des Aufstandes trat dalier an die Römer
mit gebieterischer Notwendigkeit die Aufgabe heran, das bisher Ver-
säumte nachzuholen und den Besitz des dalmatinischen Hinterlandes
sich für die Dauer zu sichern. Die Anlage von Strassen wurde wahr-
scheinlich schon in den nächsten Jahren in Angriff genommen (Vellerns
II 123 cum (Angustus) Tiberium fttium missurus esset in Ittyricum ad
firmanda pace quae hello subegerat); zwischen den Jahren 16 und 20
n. Chr. ist sie zu einem vorläufigen Ende gediehen gewesen. Tiberius
hat als Princeps hier wie in so vielen anderen Fällen die Durchführung
der von Augustus begonnenen Arbeiten als seine Aufgabe betrachtet.
Wir entnehmen dies mehreren in Spalato gefundenen Inschriften. In
dem genannten Zeitraum hat der Legat P. Cornelius Dolabella fünf
von Salona ausgehende Strassen fertig gestellt.1)
Von diesen führte eine, als via Gabiniana bezeichnete, von Salona
nordwärts nach Andetrium (Muc Nr. 3200), ihre Länge ist nicht an-
gegeben, eine zweite von Salona ad [sum]mum montem Ditionum
ülcirum, sie war 77 römische Meilen lang (Nr. 10156), eine dritte
156 Meilen weit von Salona ins Gebiet der Däsidiaten, eine vierte
158 Meilen weit unbekannt wohin (Nr. 10159), eine fünfte 157 Meilen
ins Land hinein unbekannt wohin (Nr. 3200).
Mit Recht hat Patsch in dem Buche Ballifs: Römische Strassen
in Bosnien und der Herzegowina S. 55 bemerkt, dass die drei durch
topographische Untersuchungen festgestellten Strassenzüge a) von Salona
über den Prolog nach Peeka-Banjaluka, b) von Salona über den Prolog
nach Livno und Kupres und c) über Trilj nach Zupanjac mit dreien
der vier zuletzt genannten Strassen der Inschriften zu identifizieren
seien. Patsch hat, da sich die Endpunkte nicht fixieren lassen, darauf
verzichtet festzustellen, welcher dieser Strassen die über den Prolog
nach Banjaluka führende entspreche.
Ich glaube, dass wie die Via Gabiniana, so auch die ins Gebiet
der Ditionen führende Strasse, die auf Nr. 10156 genannt wird, sich
mit genügender Sicherheit feststellen lässt. Von den in meiner Auf-
zählung die Stellen 2, 3, 4 und 5 einnehmenden Strassen weisen näm-
lich die drei letzten ungefähr gleiche Distanzen: 156, 158 und 157
m\ ilia) p(assuum) auf. Darin liegt ein Beweis der Plannlässigkeit und
des Zusammenhanges der von Dolabella geleiteten Arbeiten, diese drei
y) Diese fünf Strassen hat Mommsen CJL III p. 407 aus den Inschriften
Nr. 3198—3201 ermittelt; die revidierten Lesungen dieser Steine bietet der II. Theil
des Supplementbandes zu CJL III unter JvTr. 10156 ff. Die folgenden topographischen
Darlegungen lassen sich am besten auf der Karte verfolgen, die dem Buche Ballifs:
Römische Strassen in Bosnien und der Herzegowina, Wien 1893, beigegeben ist.