rorii Nassovici, als das sunUament aller nachgesolgten Verordnungen/
nur allein und nichts anders haben wolle/ als daß Nassau von denen
strittigen ^orarori-Zinßen besrenet / und diese aus der Rechnung blei-
ben sollen ; also auch die parmon in nichts anders bestehe / als daß
Baden-Durlach die Zinßen äusser Rechnung zu lassen, sicherklare/
und wann die Rechnungen auf solchen Huß vor dem Cammer-Gericht
tormir-et wordeN/ daß solche Weglassung würeklich geschehen seye/durch
Einsendung eines beglaubtcn vocumcnü Uocire ; Solssemnach hierzu
eine eigene LommiMon so wenig vonnöthen/ als wenig in ermeldter
veciarauon derselben einige Erwehnung glschchen/ und erne LomnEon
lic^uiäanäuna vel cxinictcnäum, dem Sinn derselben UlN so mehr ent-
gegen seye, als
s2.) Die gantze Sache bey einem 8ecuio her vcr dem Cammer-
Gericht verhandelt worden / und in nichts anders/ als der immilsou,
lü^uiUatiou und ^xmiiliou berube / daher proprer uotoriam prXvcurio-
ncm von dein Reichs - Hof- Rath dem Cammer < Gericht jederzeit Vor-
behalten/und von diese m auch alsschon in^nuo 1670. auf Nassauisches
inständigstes Ansuchen und Kosten, eme (.ommluou 3ä lic^uiäauämn er-
kannt/ und vor solcher mir deri-igmckuiou biß auf die durch dieKriegs-
Läuffte erfolgte inrerrupnon fortg/fahren/ nun aber auffs neue reassu.
mim worden ;
Da auch (z.) derHochpreißliche Reichs Hof-Rath jederzeit aus-
behalten , daß so gar dle zur parmou begehrte Einsendung einer Lopie
von der vor dem Cammer Gericht vollführrcn I.iguicj3tt0u derbi08pcu-
äentz an dem Cammer-Gericht nicht nachtheiltg erachtet werden solle/
wie austrückltch in denen Kayser!. ^elcripri8 sub iiren8 enthal¬
ten ist/ es noch vielmehr der Kayseri, gerechtesten lurcurion entgegen
seyn würde/ vor einer besonder« Reichs-Hofrakhlrchen (.ou^migiou
eine würckllche k.iguiäauou und Errechnung vorzunehlnen.
(4.) Die 1721. und 1722- bedrohete dommiMou suppouipe
eine vom Gegentheil des Herrn Marggrasens Hochfürstl. Durch!. im-
pmirte fortwährende und Lomumaciam, couueÄire al 0 Nicht
mit der äcclararioue Xlorarorii äe /^uuo 167O. sondern seye eine Lom-
lnwLrion, welche nach der durch obgedachre ?annous^Erk!ärung besche-
benen 8ubmiüion,Leü2me omni caut'a N0thwMdlg ccMreN Müsse; Wo-
mit sich
(5.) Der Gegentheil auch völlig hatte begnügen, und dahin ange-
wiesen werden können / indeme (w.e bereits mehrmahlen angesührct
worden/) das durch die Kriege luwrrumpirte LiguKiauous-Geschaffte
vor dem Cammer-Gericht würeklich reaüumiret/ auch in Lamera von
Baden - Durlach / die?amious-Anzeige iu causa xioEoru, sä.nffllich
übergeben/ und von dem Cammer-Gericht darauf in dem an dtt^i-
. ^uiäarious-^omuiiüiou ergangenem ^elcript sub I_ic. Lc. die cxpreüe Oau-
üii inscriret wordeN/ daß dle Inguiciaüou nicht anders / als mit Beobach-
tung ermeldter von Baden - Durlach beschehenen Nanrious- Erklärung
zu Ende gebracht werden solle/ so daß das Hauß Nassauschon zum
Voraus/ und ehe die Cammer-Gerichtliche ^igujUarious-LommigMu
noch eröffnet worden / des schleunigen M'e^s / der zu seinem Vortheu
in causa xioratorü ergangenen Reichs Hof- Raths- Verordnung/gewiß
genug versichert gewesen seye ; Dahingegen
(6.) Wann sich der Gegentheil hiermit noch nicht vergnügen / und
die Reichs-Hof-Raths ^ommiuion m die l-iciui6anon stlbst/ wie nun-
mehr
nur allein und nichts anders haben wolle/ als daß Nassau von denen
strittigen ^orarori-Zinßen besrenet / und diese aus der Rechnung blei-
ben sollen ; also auch die parmon in nichts anders bestehe / als daß
Baden-Durlach die Zinßen äusser Rechnung zu lassen, sicherklare/
und wann die Rechnungen auf solchen Huß vor dem Cammer-Gericht
tormir-et wordeN/ daß solche Weglassung würeklich geschehen seye/durch
Einsendung eines beglaubtcn vocumcnü Uocire ; Solssemnach hierzu
eine eigene LommiMon so wenig vonnöthen/ als wenig in ermeldter
veciarauon derselben einige Erwehnung glschchen/ und erne LomnEon
lic^uiäanäuna vel cxinictcnäum, dem Sinn derselben UlN so mehr ent-
gegen seye, als
s2.) Die gantze Sache bey einem 8ecuio her vcr dem Cammer-
Gericht verhandelt worden / und in nichts anders/ als der immilsou,
lü^uiUatiou und ^xmiiliou berube / daher proprer uotoriam prXvcurio-
ncm von dein Reichs - Hof- Rath dem Cammer < Gericht jederzeit Vor-
behalten/und von diese m auch alsschon in^nuo 1670. auf Nassauisches
inständigstes Ansuchen und Kosten, eme (.ommluou 3ä lic^uiäauämn er-
kannt/ und vor solcher mir deri-igmckuiou biß auf die durch dieKriegs-
Läuffte erfolgte inrerrupnon fortg/fahren/ nun aber auffs neue reassu.
mim worden ;
Da auch (z.) derHochpreißliche Reichs Hof-Rath jederzeit aus-
behalten , daß so gar dle zur parmou begehrte Einsendung einer Lopie
von der vor dem Cammer Gericht vollführrcn I.iguicj3tt0u derbi08pcu-
äentz an dem Cammer-Gericht nicht nachtheiltg erachtet werden solle/
wie austrückltch in denen Kayser!. ^elcripri8 sub iiren8 enthal¬
ten ist/ es noch vielmehr der Kayseri, gerechtesten lurcurion entgegen
seyn würde/ vor einer besonder« Reichs-Hofrakhlrchen (.ou^migiou
eine würckllche k.iguiäauou und Errechnung vorzunehlnen.
(4.) Die 1721. und 1722- bedrohete dommiMou suppouipe
eine vom Gegentheil des Herrn Marggrasens Hochfürstl. Durch!. im-
pmirte fortwährende und Lomumaciam, couueÄire al 0 Nicht
mit der äcclararioue Xlorarorii äe /^uuo 167O. sondern seye eine Lom-
lnwLrion, welche nach der durch obgedachre ?annous^Erk!ärung besche-
benen 8ubmiüion,Leü2me omni caut'a N0thwMdlg ccMreN Müsse; Wo-
mit sich
(5.) Der Gegentheil auch völlig hatte begnügen, und dahin ange-
wiesen werden können / indeme (w.e bereits mehrmahlen angesührct
worden/) das durch die Kriege luwrrumpirte LiguKiauous-Geschaffte
vor dem Cammer-Gericht würeklich reaüumiret/ auch in Lamera von
Baden - Durlach / die?amious-Anzeige iu causa xioEoru, sä.nffllich
übergeben/ und von dem Cammer-Gericht darauf in dem an dtt^i-
. ^uiäarious-^omuiiüiou ergangenem ^elcript sub I_ic. Lc. die cxpreüe Oau-
üii inscriret wordeN/ daß dle Inguiciaüou nicht anders / als mit Beobach-
tung ermeldter von Baden - Durlach beschehenen Nanrious- Erklärung
zu Ende gebracht werden solle/ so daß das Hauß Nassauschon zum
Voraus/ und ehe die Cammer-Gerichtliche ^igujUarious-LommigMu
noch eröffnet worden / des schleunigen M'e^s / der zu seinem Vortheu
in causa xioratorü ergangenen Reichs Hof- Raths- Verordnung/gewiß
genug versichert gewesen seye ; Dahingegen
(6.) Wann sich der Gegentheil hiermit noch nicht vergnügen / und
die Reichs-Hof-Raths ^ommiuion m die l-iciui6anon stlbst/ wie nun-
mehr