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denen auch die neuere Reichs-Hof-Räthliche vecrera und v.escnptLvom
6. /ulli 1719. nach 1-ir. und 22.^1aji 172O. lubl.it. 8. übereinstimmen,
ausgenommen/ daß in denen letzteren noch eine^ntiorisMocirung
durch würckliche Einsendung einer c^opiL der nach berührten Kayseri.
^u6icät!8 lormirteN/ und bey der Cammer-Gerichtlichen lbiciuiclLtions-
<iommiü'iou eingereichten Rechnungen begehret morden / mobey doch
die expresse Llaultü angemercket ist / daß diese I^iguiciations < Einsendung
der Cannner- Gerichtlichen ^xeuäeutz und i^iguiöLtiou ohnabbrüchig
zu verstehen seye.
An diese so offt wiederholte Kayserliche kelcr-ipm nnd Reicks-Koft
Räthliche Verordnungen/ welche insgesamt dre Cammer - Gerichtliche
I.iti8pcu(lcu^ undPrävention, insonderheit inpunQio I.i^niä3tioni8 3§no5ci-
ren/und Krafft der kundbahren Reichs " Gesetze dieselbe ohngekränekt
lassen , haben Seine Kochfürstliche Durchs Sich bey gegenwärtigem
gegen Sie erkannten harten Verfahren zu haltewes wird auch von Reckt-
und Gerechtigkeit - liebenden nicht zu begreiffen seyn / aus was Recht-
lichen Ursachen solche nun wieder auffeinmahj caMret/ und eine neue viel
grössere Verwirrung, als alle vorherige von Nassau veranlasset worden,
dann es eine absolute Ohnmöglichkeit ist und bleibet / daß llue lbiquicl^rio-
ne (^amerali nock weniger aurel^i^uiäatiouem^metZlem die Reichs - Hof-
Räkhliche veelLmtoriL ^otLtorü exequirt werden könne / welches Nassau
in semen vormahligen irn gantzen Reich und an dessen beyden Höchsten Ge-
richten in seinem bekandren LviÄion8- ?roces8 6ivuIZirteNlm?retti8selbsteN
viel weitläufftiger nach 1-it.KK. dargestellet Hal. i-ic.KL.
Die gesunde Vernunfft gibt es zu erkennen, daß wann man aus
Rechnungen einige Zinßen von einer d>iL. vorher l^uici gemachten Summ
ausstreichen solle / solche Rechnungen zuerst müssen lormiret gegen einan-
der angehöret/ eine8ninm3 3 qn3 Uetr3Äio f3ciencl3, in li^uiclum gebracht/
und alsdann erst die vetraLsion vorgenommen werden / und auff andere
Arth ist es per rernnr NÄUtLM ohnmögltch.
Dieses I.iquiä3tion8 - Geschafft nun ist ohnstreitig der HauM - Punct
der noch fürwäbrenden Cammer - Gerichtlichen i-ib8penc!en2 , welche
lang anre LonceUionem ^1or3torii schon ihren Anfang gmornmen / W0V0N
das ^lanäLtum Lamerale Immi6'ori3le8. L. cie ^Vnno 1654 selbst ein ohnver-
werffliches Zeugnüß giebet/ als worinnen mit ausdrücklichen Worten
gemeldetwird/ daßallschon^nno 1652. zwischen beyden PartheyenU-
qniUiret/ und dem (^lcuio und Nassauischer eigenen Gestandnüß nach
befunden worden/ daßBaaden-Durlackim^uüo 1652. über bezahltes,
noch zweymahlhundert/ dreyzehen tausend und zwcy hundert Gulden
an Nassau zu fordern gehabt habe. So hat auch Nassau so gleich pou L-
Q3M Immissionen! tcsl3Ntibu8 ^.Äi8 (Ü3mer3libu8 nut allem Eyffer auffdit
l^eaMmrionsolcherLamet3l-I.i4uiä3tiongetrieben/ und die darinnen er-
gangene Cammer - Gerichtliche vecretL und 8ententi38 mit aller 8ubmi5-
tion angenommen/ dargegm kein6r3V3lnen formiret i noch weniger eini-
ges kiemeäiumiregiimtontim eingewendet / wie solches die zu gantzen und
vielen Volummibu8angewachftne ^uiaationZ- ^Labermahls überflüs-
sig bezeugen.
Der vornehmste Beweißthum aber der Nassauischen (lLvii^tisnen
ist / daß oben angeführter massen die vetraLbo der Hormon Zmßen / durch
so viele Kaystrlichekr.e5crii)t3 und Reichs-Hof "> Räthliche ^uclicam, auch
theils?oU üliimrn ^0r3toriuln i>sLüoviLum, an das Kayserliche Cammer-
8 Gericht
denen auch die neuere Reichs-Hof-Räthliche vecrera und v.escnptLvom
6. /ulli 1719. nach 1-ir. und 22.^1aji 172O. lubl.it. 8. übereinstimmen,
ausgenommen/ daß in denen letzteren noch eine^ntiorisMocirung
durch würckliche Einsendung einer c^opiL der nach berührten Kayseri.
^u6icät!8 lormirteN/ und bey der Cammer-Gerichtlichen lbiciuiclLtions-
<iommiü'iou eingereichten Rechnungen begehret morden / mobey doch
die expresse Llaultü angemercket ist / daß diese I^iguiciations < Einsendung
der Cannner- Gerichtlichen ^xeuäeutz und i^iguiöLtiou ohnabbrüchig
zu verstehen seye.
An diese so offt wiederholte Kayserliche kelcr-ipm nnd Reicks-Koft
Räthliche Verordnungen/ welche insgesamt dre Cammer - Gerichtliche
I.iti8pcu(lcu^ undPrävention, insonderheit inpunQio I.i^niä3tioni8 3§no5ci-
ren/und Krafft der kundbahren Reichs " Gesetze dieselbe ohngekränekt
lassen , haben Seine Kochfürstliche Durchs Sich bey gegenwärtigem
gegen Sie erkannten harten Verfahren zu haltewes wird auch von Reckt-
und Gerechtigkeit - liebenden nicht zu begreiffen seyn / aus was Recht-
lichen Ursachen solche nun wieder auffeinmahj caMret/ und eine neue viel
grössere Verwirrung, als alle vorherige von Nassau veranlasset worden,
dann es eine absolute Ohnmöglichkeit ist und bleibet / daß llue lbiquicl^rio-
ne (^amerali nock weniger aurel^i^uiäatiouem^metZlem die Reichs - Hof-
Räkhliche veelLmtoriL ^otLtorü exequirt werden könne / welches Nassau
in semen vormahligen irn gantzen Reich und an dessen beyden Höchsten Ge-
richten in seinem bekandren LviÄion8- ?roces8 6ivuIZirteNlm?retti8selbsteN
viel weitläufftiger nach 1-it.KK. dargestellet Hal. i-ic.KL.
Die gesunde Vernunfft gibt es zu erkennen, daß wann man aus
Rechnungen einige Zinßen von einer d>iL. vorher l^uici gemachten Summ
ausstreichen solle / solche Rechnungen zuerst müssen lormiret gegen einan-
der angehöret/ eine8ninm3 3 qn3 Uetr3Äio f3ciencl3, in li^uiclum gebracht/
und alsdann erst die vetraLsion vorgenommen werden / und auff andere
Arth ist es per rernnr NÄUtLM ohnmögltch.
Dieses I.iquiä3tion8 - Geschafft nun ist ohnstreitig der HauM - Punct
der noch fürwäbrenden Cammer - Gerichtlichen i-ib8penc!en2 , welche
lang anre LonceUionem ^1or3torii schon ihren Anfang gmornmen / W0V0N
das ^lanäLtum Lamerale Immi6'ori3le8. L. cie ^Vnno 1654 selbst ein ohnver-
werffliches Zeugnüß giebet/ als worinnen mit ausdrücklichen Worten
gemeldetwird/ daßallschon^nno 1652. zwischen beyden PartheyenU-
qniUiret/ und dem (^lcuio und Nassauischer eigenen Gestandnüß nach
befunden worden/ daßBaaden-Durlackim^uüo 1652. über bezahltes,
noch zweymahlhundert/ dreyzehen tausend und zwcy hundert Gulden
an Nassau zu fordern gehabt habe. So hat auch Nassau so gleich pou L-
Q3M Immissionen! tcsl3Ntibu8 ^.Äi8 (Ü3mer3libu8 nut allem Eyffer auffdit
l^eaMmrionsolcherLamet3l-I.i4uiä3tiongetrieben/ und die darinnen er-
gangene Cammer - Gerichtliche vecretL und 8ententi38 mit aller 8ubmi5-
tion angenommen/ dargegm kein6r3V3lnen formiret i noch weniger eini-
ges kiemeäiumiregiimtontim eingewendet / wie solches die zu gantzen und
vielen Volummibu8angewachftne ^uiaationZ- ^Labermahls überflüs-
sig bezeugen.
Der vornehmste Beweißthum aber der Nassauischen (lLvii^tisnen
ist / daß oben angeführter massen die vetraLbo der Hormon Zmßen / durch
so viele Kaystrlichekr.e5crii)t3 und Reichs-Hof "> Räthliche ^uclicam, auch
theils?oU üliimrn ^0r3toriuln i>sLüoviLum, an das Kayserliche Cammer-
8 Gericht