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Acten-mäßiger Bericht Jn Sachen Baaden-Durlach Contra Nassau-Saarbrücken, Die Herrschafft Lahr betreffend — [S.l.], 1724 [VD18 90453107]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29157#0045
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(n) 26
land GrafLudwig zu Nassau Saarbrücken und Saarwerden rc. an einem, und
dann auch weyland Jacob/ Freyherr zu Hohen-Gerolseck, am andern Theil,
sich deren zwischen Ihnen beederseits und Dero Vor-und Eltern an diesem Un,
serm Kayserlichen Cammer,Gericht vom 2.8cprcmbii8 1552. biß 2. ^unii
^nno 159 5. also sechzig drey geschwebten-eoäem^nno 1595. diß Orts mit
Urthel wohlerörterten-nachgehends biß in ^nnum 1625. in K.evisoriogehan-
genen sehr schwebren Rechtfertigung ersterer und anderer Klag , samt darinn
nahmhafft begriffenen Stücken / Orten und Leuten halben, gut -> und freund-
lich dahin mit einander vereinbahret und vergliche«/ daß nächst - besagt langst
abgeleibter Freyherr zu Hohen- Gerolseck sich aller und jeder in erstbemeldten bee-
den Klagen begriffener- und dahero rührender Ansprüchen und Forderungen,
wie die Nahmen haben mögen, allerdings ewig und unwiederrufiich verziehen,
und ernanntem Grafen Ludwig zu Nassau - Saarbrücken und Saarwerden
würcklich cccliret und überlassen, welcher aber hingegen und für solche völlige
kenunciation und ^ellion bey Gräflichen Ehren / Würden / guten, treuen und
wahren Worten an Eydes - Statt versprochen, vorerwehntem Frevherrn zu
Hohen-Gerolseck erstlich nach Verlaufzehen Jahr einmaht hundert
tausend Gulden aufgewisse Maaß und Ziel zu bezahlen, und biß zu gäntzlicher
Befriedigung mit Fünffpro (^emo zu verzinßen, auch derentwegen die Beambte
der Herrschafft Lahr mit Hand-Treuen an Eydes-Statt an ihneFreyherrnzu
Gerolseck zu wenden, zum andern vier und zwanzig tausend Gulden
Opiral bey dem Fürst!. Hauß Baaden, so in 160 z.von demselben entleh-
networden, seinetwegen zu zahlen, auf sich zu nehmen, und die ObliZatjon aus-
zulösen , und drittens mehrbesagtem Freyherrn von Gerolseck noch zeben tan^
terid Gulden baar, und dreyssgtausend Gulden in verglichenen unterschied-
lichen Zielen zu erlegen , alles mehrer» Inhalts deren über solchen Verglich
unter den V2N8 z.und 4. 1625- aufgerichteten und vollzogenen über¬
gebenen Haupt-und Neben-Ibecellen lüb t>so. 1.^2. Ferner und vierdtens
hatten sein Graf Ludwigs zu Nassau - Saarbrücken hinterlassene Sohne, Wil-
helm Ludwig, Johann/ Ernst Castmir, Gebrüdere, Graffen zu Nassau,
Saarbrücken, über solche in beeden Abschieden begriffene Posten hernach bewil-
liget, und versprochen, fünfftausend füuffhundert Gulden an verfal-
lenen Zinßen von obgedachten vier und zwantzig taustndGulden bey dem Fürstli-
chen Hauß Baaden - und dann endlichen fünfftens noch andere Zwantzlg tau-
send Guldetl Hohen, Gerolseckißcher Schulden, auf deren OpitLiien baare
Ablegung man in geraumer Zeit nicht verbunden seyn solte, auf sich zu nehmen,
und beneben ausständigen - von den obgemeldten ein hundert tausend Gulden i»
^nni816 zL. 16zz. und 16z4. verfallenen Zinßen würcklichen zu bezahlen, fer-
nem buchstäblichen Jnnhalts bub d-lo. z. prociucirten6.7unii i6Z4.z^
Franckfurt ausgefertigten zweyten Haupt- Abschieds. Damit auch vfftgedach-
terFreyherr zu Hohen Gerolseck neben seinen Erben und Nachkommen desto-
mehr dieser Zahlung halber versichert seyn möchten, so wäre ex pZree Nassau-
Saarbrücken vor sich, Ihre Erben, Lehens , Erben und Nachkommen zu
wissenhafftem sonderbahren Unter - Pfand verlegt und hafftbar gemacht worden,
in bester Form Rechtens, Ihre eigenthümliche halbe Herrschafft Lahr /
samt allen und jeden zugehörigen Recht - und Gerechtigkeiten/
Wie auch alle und jede Ihre in das Ambt Lahr fallende und berechnete Lehens-
und Eigenthums Nutzungen, überall nichts davon ausgenommen, und ob da-
ran abgehen solte, alsdann in 8ub6äium und in genere alle und jede Ihre übri-
ge eigenthümliche Landschafft/ Haab, Güter und Renchen, Zinßen, Gefall
und Einkommen, davon Sie und Ihre 8ucccUore8 Meilen den Abgang ersetzen,
und zu ernanntem Amr Lahr und vollständigen schuldigen verglichenen Bezah-
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