GZ (N) K
L Vi3metro zuwider , auch klagender Sr. Liebden zu höchstem ?kLjucji2 und
Nachtheil, oblpeciiicirte Anße und Nutzungen dermassen zusammen schwellen
und wachsen lassen / daß dieselbe nunmehr über zweymahl hundert dreyzehen tau-
send zweihundert Gulden sich erstreckten / und nun i6Z5. biß daher
alle ^enlionez ausstünden / dahero dann- dieweilcn imploranrische Se. Liebden
solcher ^orLlänger nicht mehr nachsehen könten - gleichsam gezwungen würden,
des in mehrgedachten verglichenen Ibeccüibus und Abschieden, auch gemeinen be-
schriebenen Rechten und Reichs-^oMümionen zugelassenen Weg Rechtens,
sich zu gebrauchen- bevorab weilen die hierzu erforderte Cammer - Gerichtliche
^un86iäion sowohl cx OdligarioneiM, als vcbitorum Immeäictare,
sonderlich aber wider Dich / beklagten GraffJohannsen zu Nassau - Saarbrü-
cken / überflüssig tunäiret und gegründet wäre.
Solchemnach, um diß Unser Kayserl. ^auäLr und Ladung an und wider
Dich zu ertheilen- in Unterthanigkeitanruffend erlangt, daß solche krocek heut
62M nachfolgender Gestallt erkennt worden seynd:
Hierum so gebieten Wir Dir von Röm. Kaysers- Macht und bey ze-
hen Marck löthiges Golds - halb in Unsere Kayserl. Cammer - zum andern
halben Theil offtermeldter klagender Sr. Liebden unnachlässig zu bezahlen, hie-
mit ernstlich, und wollen, -aß du den nächsten, nach Verkünd? und inllnua-
tion dieses/ ohne einige Einred und Behelff die in den obenanzezogenen Abschie-
den bpecialircr verbypolkecirte halbe Herrschafft Lahr- samt allen und jeden
Zugehörungen, Recht-'und Gerecktigkerten/ wie auch allen und jeden
in dasselbe Ämbtfallenden und berechneten Lehensmnd eigenthümlichen Nutzun-
gen , überall nichts davon ausgescheiden, (wobeyauch klagende Se. Lbd., ob
daran abgehen solte, in alle und jede der übrigen obernannter Grafen zu Nassau-
Saarbrücken w. in 8ubli6iur>n Zencralirer verpfandte Haab / Güter und Reu-
then , Zinße, Gefalle undEinkommen in das künffnge fernere Immillion zu
suchen, perexprcllumvorbehalten) würcklich abrr^test, einräumest, undzu
richtiger Erhebung darab jährlich verfallender I^era^en zulaffest, dieBeambte,
nächst Erlassung ihrer Pflichten, an Se. Lbd. verweisest, sie dergestallt in die
realem potseckonern vel c^uati solcher Herrschafft und Nutzungen würcklich im-
wirrirest, auch darbey mLnmenirest und schützen helffest, so lang und viel, biß
Sr. Lbd-beedes - - Zinß, Kosten und Intereüe halben in allem gantzlich
wiederum ein völliges Genügen geschehen seyn wird, deme allem also gehorsam-
lich nachkommest, als lieb Dir seyn mag, obangetrohete koe^ zu vermeydenz
Daran geschieht Unsere ernstliche Meynung.
Wir heischen und laden dabeneben Dich, offternannten beklagten Graf-
fenJohannsen zu Nassau-Saarbrücken, von berührter UnserKayserl- Macht,
auch Gericht-und Rechtswegen hiermit, daß du auf den zo. Tag, den näch-
sten nach beschehemr Überantwort - und Verkündigung dieses, deren Wir Dir
zehen vor den ersten, zehen vor den andern, zehen vor den dritten, letzten und endli-
chen Rechts-Tag setzen, und benennen peremprone, oder ob derselbe kein Ge-
richts-Tag seye-den nächsten Gerichts- Tag darnach-selbsten oder durch einen voll-
machtigten Anwald an demselben Unserm Kayserl. Cammer-Gericht erscheinest/
glaubliche Anzeig und Beweiß zuthun, daß diesem Unserm Kayserl- Gebott alles
seines Inhalts gchorsamlich gelebt sey, oder wo nicht, alsdann zusehen und hören.
Dich um Deines Ungehorsams willen in vorgemeldte gefallen styn, mit Ur-
thel und Recht sprechen, erkennen und erklahren, oder aber beständig echebliche
Ursachen und Einreden, ob du einige hattest, warum solche Erklärung nicht
geschehen solte, vorzubringen, und endlichen Endschieds darüber zu gewarten.
Wann Du kommest, und erscheinest alsdann also, oder nicht, so wird
doch nichts destoweniger aufdes gehorsamen Theilö seines Anwalds Anruffen
und
L Vi3metro zuwider , auch klagender Sr. Liebden zu höchstem ?kLjucji2 und
Nachtheil, oblpeciiicirte Anße und Nutzungen dermassen zusammen schwellen
und wachsen lassen / daß dieselbe nunmehr über zweymahl hundert dreyzehen tau-
send zweihundert Gulden sich erstreckten / und nun i6Z5. biß daher
alle ^enlionez ausstünden / dahero dann- dieweilcn imploranrische Se. Liebden
solcher ^orLlänger nicht mehr nachsehen könten - gleichsam gezwungen würden,
des in mehrgedachten verglichenen Ibeccüibus und Abschieden, auch gemeinen be-
schriebenen Rechten und Reichs-^oMümionen zugelassenen Weg Rechtens,
sich zu gebrauchen- bevorab weilen die hierzu erforderte Cammer - Gerichtliche
^un86iäion sowohl cx OdligarioneiM, als vcbitorum Immeäictare,
sonderlich aber wider Dich / beklagten GraffJohannsen zu Nassau - Saarbrü-
cken / überflüssig tunäiret und gegründet wäre.
Solchemnach, um diß Unser Kayserl. ^auäLr und Ladung an und wider
Dich zu ertheilen- in Unterthanigkeitanruffend erlangt, daß solche krocek heut
62M nachfolgender Gestallt erkennt worden seynd:
Hierum so gebieten Wir Dir von Röm. Kaysers- Macht und bey ze-
hen Marck löthiges Golds - halb in Unsere Kayserl. Cammer - zum andern
halben Theil offtermeldter klagender Sr. Liebden unnachlässig zu bezahlen, hie-
mit ernstlich, und wollen, -aß du den nächsten, nach Verkünd? und inllnua-
tion dieses/ ohne einige Einred und Behelff die in den obenanzezogenen Abschie-
den bpecialircr verbypolkecirte halbe Herrschafft Lahr- samt allen und jeden
Zugehörungen, Recht-'und Gerecktigkerten/ wie auch allen und jeden
in dasselbe Ämbtfallenden und berechneten Lehensmnd eigenthümlichen Nutzun-
gen , überall nichts davon ausgescheiden, (wobeyauch klagende Se. Lbd., ob
daran abgehen solte, in alle und jede der übrigen obernannter Grafen zu Nassau-
Saarbrücken w. in 8ubli6iur>n Zencralirer verpfandte Haab / Güter und Reu-
then , Zinße, Gefalle undEinkommen in das künffnge fernere Immillion zu
suchen, perexprcllumvorbehalten) würcklich abrr^test, einräumest, undzu
richtiger Erhebung darab jährlich verfallender I^era^en zulaffest, dieBeambte,
nächst Erlassung ihrer Pflichten, an Se. Lbd. verweisest, sie dergestallt in die
realem potseckonern vel c^uati solcher Herrschafft und Nutzungen würcklich im-
wirrirest, auch darbey mLnmenirest und schützen helffest, so lang und viel, biß
Sr. Lbd-beedes - - Zinß, Kosten und Intereüe halben in allem gantzlich
wiederum ein völliges Genügen geschehen seyn wird, deme allem also gehorsam-
lich nachkommest, als lieb Dir seyn mag, obangetrohete koe^ zu vermeydenz
Daran geschieht Unsere ernstliche Meynung.
Wir heischen und laden dabeneben Dich, offternannten beklagten Graf-
fenJohannsen zu Nassau-Saarbrücken, von berührter UnserKayserl- Macht,
auch Gericht-und Rechtswegen hiermit, daß du auf den zo. Tag, den näch-
sten nach beschehemr Überantwort - und Verkündigung dieses, deren Wir Dir
zehen vor den ersten, zehen vor den andern, zehen vor den dritten, letzten und endli-
chen Rechts-Tag setzen, und benennen peremprone, oder ob derselbe kein Ge-
richts-Tag seye-den nächsten Gerichts- Tag darnach-selbsten oder durch einen voll-
machtigten Anwald an demselben Unserm Kayserl. Cammer-Gericht erscheinest/
glaubliche Anzeig und Beweiß zuthun, daß diesem Unserm Kayserl- Gebott alles
seines Inhalts gchorsamlich gelebt sey, oder wo nicht, alsdann zusehen und hören.
Dich um Deines Ungehorsams willen in vorgemeldte gefallen styn, mit Ur-
thel und Recht sprechen, erkennen und erklahren, oder aber beständig echebliche
Ursachen und Einreden, ob du einige hattest, warum solche Erklärung nicht
geschehen solte, vorzubringen, und endlichen Endschieds darüber zu gewarten.
Wann Du kommest, und erscheinest alsdann also, oder nicht, so wird
doch nichts destoweniger aufdes gehorsamen Theilö seines Anwalds Anruffen
und