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Acten-mäßiger Bericht Jn Sachen Baaden-Durlach Contra Nassau-Saarbrücken, Die Herrschafft Lahr betreffend — [S.l.], 1724 [VD18 90453107]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29157#0082
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ausgeschlossen, zu rcimmittirM/ und dabey ^mboriE c^krea zu ma-
nmcnirm und nichts destoweniger die ssiquiäatiou aller und jeder in de-
nen neunzehen Frey ^Jahren gezogener oder auch ungebührlich ver-
säumter immäen- derenthalben das Hauß Nassau/rcmporeimmissoui8,
in der Erhebung gewesen / in contumaciam anzutretten/ und zum Ende
zu bringen/ gewaltsam diesesIhro Kayserl. Majeff.EchlußmndWil-
lensMeinung seye/ sich zu offtbesaqten Käys. Herren Kommissorien samt
und sonders in gnädigstem Vertrauen versehende/daß anIhroKäyserl.
Majest. Sie dem allem unverzüglich nachkommen/ und von Zeit zu
Zeit über den Verlaust dieser Kayserl. Lommissous-Verrichtungen
mit umständlichen Gutachten und Beifügung der?rowcoiienzu berich-
ten/ zu Förderung der werthen Mitz, sich unvergessen erweisen wer-
den-
2-io. k^escribawr an Herrn Churfürsten ZU Pfaltz/ Ihrs Kays. Maj.
hätten des wenigstens nicht gezweiffelt - es wür: e der Herr Churfürst in
öiorarori-Sachen der Fürst und Gräfl.Nassau-Saarbrückischen Häuser/
wider den Herrn Marggraffen zu Laaden Durlach - zufolge der in sei-
nen nebenst dem Herrn Churfürstcn zu Trier Weisse o^ovr. 172 z. einge-
schickten Bericht enthaltenen billigen Erklahrung darüber, ob durch das
Baaden-DurlachischerGn als wäre denen von
Kayserl. Reichs-Hof-Rath diescrrhalben emauirten so alten als neuen
(^ouciuüZ, vermittelst freywtllig bey beeden höchsten Reichs - Gerichten
angezetgter Weglassung derNassauischcn^orarori-Jahren aus denen
Pfandschaffts-Rechnungen bereits ein vollkornmenes Genügen geleistet
worden / der Herr Marggraff auch die bey dem Kayserl. Cammer^ Ge-
richt Rechts - hängige auffJhn den Herrn Churfürsten / als Pfaltz-
Grasten zu Veldeny und die Gradl Worms wiederum erneuerte Hauyt-
i^icMäaticm vor sich gehen zu lassen / erbiethig / das Kayserl. Erkannt-
nuß erwartet/ und unterdesien biß zu derselben Einlauffungin derGache
still gestanden haben / allermassen dann dieser an Kayserl. Majestät ge-
thaner Erfahrung in besonderer Überlegung, wie niemand als Ihre
Kayserl. Majestät den Herrn C Hurfürsten von der Ihm auffgetragcnen
Kayserl. ersten Kommission entledigen / Er ailch / so lang solches nicht ge-
schehen/ dieVollbringung einer vom Kayserl. Cammer Gericht / nach-
hero Jhm in caäcm causL ustgegebenen anderen und wie aus der Einsicht
HeederLommMons ^escriprorum alsobald erscheinet/ der erstenKayserl.
völlig entgegen gesetzten und wtderwärtigenLommissou olmeVermmde-
rung des allerhöchsten Kayserl. sset^e^8 nicht übernehmert können/ genau
nachzusctzen sich allerdings gebühret hätte, nachderne aber gleichwohl nur-
besagter massen der eigenen Occi^ricm gantz zuwider / mit Zurücksetzung
der am 6ten Novemb. 1722. austgctragenen Kayserl. (Immission, die-
jenige Kommission so das Kayserl. Cammer - Gericht auff den Herrn
Churfürsten als Grasten zu Veldentz und die Stadt Worms in eben die-
ser Sache zum?rLjuäi2 der Allerhöchsten Kayserl. ^mkorität/ des an
selbiges an ermcldrem 6ten Novemb. 1722. erlassenenKayscrl.iuüibiuons-
Schreibens unbetrachtet / unbefugter und nich tiger Weise verordnet hat/
durch den Churfürstl. lubäcieZirten Freyherrn von vieler, nebst den
Stadt^Wormsischen allerschuldigen Erwegung, derer wieder angeregte
unstatthaffte Cammer-Gerichtliche LommiMon 7 austdas klare Kayserl.
Kommissorium an Herrn Churfürsten Zu Trier/ und Ihne denHerrn
Churfürsten zu Pfaltz, als ausschreibende Fürsten des Ober Rheinischen
Creyses/ und andere Kayserl- Verfügungen gegründeter ausftchrlicher
Nasiau-
 
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