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brandt, darauff das gantzeHauß Nassau (Idstein als) mit eingeschlos-
sen) Mw Jahr hernach / nemlich 1678 diejes grosse Unglück
auff öffentllchem Reichs § Tag mit nachfolgenden kormäiien dahin an-
gezeigt / daß M. in vielen Jahren aus der Herrschafft Lahr/ wann
sie auch schon wieder IW. eingelöst würde / keine und kruauz
( wie es in der That auch also ist) zu geniesten seyn würden. Solche
öffentliche Anzeige hat der jetzige Fürst von Idstein nickt nur nach-
gehends und ^nno 1691. in dem obberührten an den hochseeügen Fürsten
von Nassau - Usingen erlassenen Sä nken wiederholet/ sondern auch da-
bey fer ner und mir ausdrücklichen Worten gemeldc: Daß^lV.
seit der h.i^uissLtton8-(Kommission mit Durlach sse ^nno 1676.
biß ass Zmnum 1691. (da der gemeldte Jdsternische Brieff
geschrieben worden) wegen der bekandter inassen
in dell Grund ruinirten Herrschafft (ccce?LM8 assverLc '^ro^riLM
OonLLonem) wenig an Renchen etngegangen seyn werde rc.
Item^p. 7. Je weniger nicht einmahl die eingeklagte und bbeiiitte
x^ccku8i.2ki-ense8stldsten zu 7204. Gulden in einem eintzigenIabr erho-
ben worden zu seon erwiesen / ja vielmehr das pur- laurere
durch die 1670. mrt dem Marggraffen von Durlach durch Nas-
sau^ Idstein angefangene i-iciuiäarion und durch die Jesse nasche selbst-
eigene Belanntnüß / vermög der Anlage bub d^mn. i. nunn.ehro vor
so vieler Menschen Augen an den Tag gebracht worden ist.
Item eaci.?2§.Und eben darum hat auch z.)derMarggrafvonDurlach
selbige nma gezogen / ja per rerum i>lLrur2m Ulcht Ziehen können / wei-
len Er nickt einmahl die 7204. Gulden, wofür Lahr jährlich angeschla-
gen , (zu geschweige« noch 2000. Gulden weiter) m einem erntzigcn
Jahr akkeckäme parke acivcriä genossen / oder proprer nocoriäm rern-
porum iisturiäm genieffen können / wie dieses alles aus dein obigen 2ä-
junesto dMn. I. und dessen Anlagen klar erhellet / gestalten ben der t-ssui-
ä2rion8-(^ommi6ssn dicstm Fürstlichen Hauß kaum zwey Drittel zum
höchsten von denen angeschlagenen jährlichen 7204. Gulden an orämai-
ren Einkünfften in Auffrechnung gebracht werden können.
Itemi^§.2z. So hätte dannoch^rz aöversanicht verhindern kön-
nen/daß nachgehends der mehrmahlige Reichs-Feind indreyen mck dem
Römischen Reick geführten Lands - verderblichen Kriegen die anjetzo
von denen ^ZnattN in einer conrinucklicken ^nnorum serie prXtenciirte
und ordentlich mit eingeklagte kru<stu8 nicht in dm Grund rui-
rüret ; Der impecranrische Fürstliche Theil hat dieses alles auch selbst er-
kannt / und dahero ^rmo 1678. auff öffentlichem Reicks - Tag mit
vorstellen lassen / daß / wenn auch das Hauß Nassau zu der Herrsch afft
Lahr wieder gelangen solte / dannock M. m vielen Jahren kstn
Nutze ( gui bic nulläin uriliräkem Uixir , nulläm excluüt , öc üc non.
tLnrum ste LoUeAi8 Imperü 6c (^irLuIaribu8 , leU 6c jmprrmi8 cke krucstibus
Sc ^riiimribu8 aperriMm^ iocmu8 eck) darauff zu gewarten seye. Die-
se öffentliche und klare ^oElckon wiederholen Ihre Hochfürstliche
Durchlaucht von Idstein dreyzehen Jahr hernach / nemlich 1691°
o noch
brandt, darauff das gantzeHauß Nassau (Idstein als) mit eingeschlos-
sen) Mw Jahr hernach / nemlich 1678 diejes grosse Unglück
auff öffentllchem Reichs § Tag mit nachfolgenden kormäiien dahin an-
gezeigt / daß M. in vielen Jahren aus der Herrschafft Lahr/ wann
sie auch schon wieder IW. eingelöst würde / keine und kruauz
( wie es in der That auch also ist) zu geniesten seyn würden. Solche
öffentliche Anzeige hat der jetzige Fürst von Idstein nickt nur nach-
gehends und ^nno 1691. in dem obberührten an den hochseeügen Fürsten
von Nassau - Usingen erlassenen Sä nken wiederholet/ sondern auch da-
bey fer ner und mir ausdrücklichen Worten gemeldc: Daß^lV.
seit der h.i^uissLtton8-(Kommission mit Durlach sse ^nno 1676.
biß ass Zmnum 1691. (da der gemeldte Jdsternische Brieff
geschrieben worden) wegen der bekandter inassen
in dell Grund ruinirten Herrschafft (ccce?LM8 assverLc '^ro^riLM
OonLLonem) wenig an Renchen etngegangen seyn werde rc.
Item^p. 7. Je weniger nicht einmahl die eingeklagte und bbeiiitte
x^ccku8i.2ki-ense8stldsten zu 7204. Gulden in einem eintzigenIabr erho-
ben worden zu seon erwiesen / ja vielmehr das pur- laurere
durch die 1670. mrt dem Marggraffen von Durlach durch Nas-
sau^ Idstein angefangene i-iciuiäarion und durch die Jesse nasche selbst-
eigene Belanntnüß / vermög der Anlage bub d^mn. i. nunn.ehro vor
so vieler Menschen Augen an den Tag gebracht worden ist.
Item eaci.?2§.Und eben darum hat auch z.)derMarggrafvonDurlach
selbige nma gezogen / ja per rerum i>lLrur2m Ulcht Ziehen können / wei-
len Er nickt einmahl die 7204. Gulden, wofür Lahr jährlich angeschla-
gen , (zu geschweige« noch 2000. Gulden weiter) m einem erntzigcn
Jahr akkeckäme parke acivcriä genossen / oder proprer nocoriäm rern-
porum iisturiäm genieffen können / wie dieses alles aus dein obigen 2ä-
junesto dMn. I. und dessen Anlagen klar erhellet / gestalten ben der t-ssui-
ä2rion8-(^ommi6ssn dicstm Fürstlichen Hauß kaum zwey Drittel zum
höchsten von denen angeschlagenen jährlichen 7204. Gulden an orämai-
ren Einkünfften in Auffrechnung gebracht werden können.
Itemi^§.2z. So hätte dannoch^rz aöversanicht verhindern kön-
nen/daß nachgehends der mehrmahlige Reichs-Feind indreyen mck dem
Römischen Reick geführten Lands - verderblichen Kriegen die anjetzo
von denen ^ZnattN in einer conrinucklicken ^nnorum serie prXtenciirte
und ordentlich mit eingeklagte kru<stu8 nicht in dm Grund rui-
rüret ; Der impecranrische Fürstliche Theil hat dieses alles auch selbst er-
kannt / und dahero ^rmo 1678. auff öffentlichem Reicks - Tag mit
vorstellen lassen / daß / wenn auch das Hauß Nassau zu der Herrsch afft
Lahr wieder gelangen solte / dannock M. m vielen Jahren kstn
Nutze ( gui bic nulläin uriliräkem Uixir , nulläm excluüt , öc üc non.
tLnrum ste LoUeAi8 Imperü 6c (^irLuIaribu8 , leU 6c jmprrmi8 cke krucstibus
Sc ^riiimribu8 aperriMm^ iocmu8 eck) darauff zu gewarten seye. Die-
se öffentliche und klare ^oElckon wiederholen Ihre Hochfürstliche
Durchlaucht von Idstein dreyzehen Jahr hernach / nemlich 1691°
o noch