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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Sankt Wilhelm im Breisgau
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0158
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143
Ferdinand, Mar und Leopold, wie Kaiser Matthias und Ru-
dolf (") gethan haben.
Das Verhältnis der Brüder im Wald mit denen zu Freiburg
war nicht genau festgestellt und veranlaßte in der Folge mancherlei
Irrungen (^). Es sollte nur eiu Konvent seyn, und das oberriedische
Kloster unter dem Patronate des .freiburgischen stehen. Im Verlaufe
der Zeit aber hatte sich in dem erstern sowohl ein besonderer Konvent
gebildet, als ein eigener Prior an dessen Spitze gestellt, und man
betrachtete mehr als zweihundert Jahre lang die beiden Brnderhäuser
als selbstständige Priorate. Zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts
jedoch kam das Verhältnis znr Sprache, und der damalige Wilhelmiter
Provinzial Eberhard Steinbacher brachte die Wiedervereinigung zu
Stande. Der Sitz des gemeinschaftlichen Konvents und Priors sollte
fortan das Haus zu Freiburg verbleiben, weil- der Vortheil des
Klosters dies erheische, besonders aber wegen der dortigen Hochschule,
wo die jungen Brüder sich in den heiligen Wissenschaften desto besser
und erfolgreicher unterrichten könnten, und weil daselbst überhaupt
eine strengere Aufsicht möglich war, als zu Oberried, wo man den
Wilhelmitern ein etwas zu lares Leben vorgeworfen hatte (").
Die Schirmvogtei des Klosters war anfänglich bei den Rittern
Sch newlin, kam aber zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an die
Stadt Freiburg (?'), wo' die Wilhelmiter das Bürgerrecht besaßen;
(19) Kaiserliche und erzherzogliche F r e i h e i t s b r i e f e von 1457, 1498, 1587,
1601, 1605, 1612 und 1626.
(20) Schon im Jahr 1270 war ein Streit entstanden über den Besitz der Mobilien
des ursprünglich gemeinschaftlichen Klostervermögens. Er wurde dahin ent-
schieden, daß die Freiburger Wilhelmiter den oberriedischen einen Kelch, ein
Tisch- und ein Handtuch wieder Herausgaben und sich verpflichteten, dieselben
wie ihre eigenen Konventualen zu bewirthen, so oft sie Geschäfte nach Frei-
' bürg riefen. Nun aber kamen die Oberrieder wegen jeder Kleinigkeit in die
Stadt, und fielen dadurch den Freiburgern, welche ihren Unterhalt größten-
theils.mit Termimren (inenüisanäo) erwarben, äusserst lästig, während sie
sich stets beklagten, mau gebe ihnen nicht nach Gebühr. Diese neue Streitig-
keit wurde im Jahr 1272 durch genaue Bestimmungen über die gegenseitige
Hospitalität geschlichtet; aber die Eifersucht beider Kloster dauerte fort, trotz
dieser conventio amicalUUs, wie der Vergleichsbrief überschrieben ist.
(21) InMrnmentnrn nnionis nwnasterii Ooronas Alarms in OSerrieri cum mona-
sterio Ollas Alarms in orclinis 8. AVillielmi, üs anno 15Ü7, im
Copeybuch 1) 40. »
(22) Urkund sb rief der Stadt, wie sie als Kastvogt angenommen worden,
von 1507.
 
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