219
welche sich nach ihrem gewöhnlichen Burgsitze von Stülingen
benannten. Dieses Geschlecht erlosch aber schon frühe und hinter-
ließ sein Erbe den kletgauischen Dynasten von Küssachberg,
derer: Haus dadurch zum gräflichen Rang gelangte, aber seine
Glücksverhältnisfe wenig verbesserte. Denn die neuen Albgauer
Grafen von Stülingen aus dem küssabergischen Geblüte sahen
sich bald genöthigt, von ihrem Besitzthnme manches Stück ans
der Hand zu geben
Das nun war namentlich mit den Herrschaften Thiengen
und Küssaberg der Fall, welche Graf Heinrich 1240 an das
Bisthum Konstanz verkaufte. Dieser Herr hatte eine Schwester
des Grafen Rudolf von Habsburg zur Frau — und welche
eine Zukunft wäre seinen Kindern eröffnet gewesen, wenn ihm
deren vorn Geschicke gegönnt gewesen! Er verstarb aber kinderlos,
und über das Küssaberger Erbe erhob sich zwischen seinem Schwa-
ger von Lupsen und dem Bischöfe zu Konstanz ein heftiger
Streit, welcher 1251 schiedrichterlich geschlichtet wurde.
So gelangte das Dynastengeschlecht von Lupfen, ähnlich
wie zuvor das küssabergifche, zum Besitze der albgauischen Graf-
schaft Stülingen und zum gräflichen Range; es hauste fortan
auf dem Stülinger Schlosse, belehnte die stülingischen Vasallen:
und Dienstleute, und hielt unter der Linde zu „Stubeneich" sein
Landgericht, dessen Bezirk sich auch über die kleine Herrschaft
Thiengen erstreckte H.
Worin aber bestand nun damals diese Herrschaft? Ich
meine in der Veste Thiengen mit ihrer Vorburg, aus dem
Maierhofe daselbst und dem Dörflcin „am Letten" mit den
zugehörigen Ländereien. Höchst wahrscheinlich stand auf der Stelle
des jetzigen Schlosses ein römisches Castell, welches später
in eine mittelalterliche Burg verwandelt wurde, an deren Süd-
3) Man sehe, was ich in der obcrrhein. Zeitschr. III, 251, über die Dy-
nasten von Küssaberg mitgetheilt.
4) Urtclbrief des Rotweiler Hofgerichts, daß die Urtelsprüche des Land-
gerichts zu Stülingen gegen die Freiheiten der Stadt Thiengen zu cassieren
seien, von 1444.
welche sich nach ihrem gewöhnlichen Burgsitze von Stülingen
benannten. Dieses Geschlecht erlosch aber schon frühe und hinter-
ließ sein Erbe den kletgauischen Dynasten von Küssachberg,
derer: Haus dadurch zum gräflichen Rang gelangte, aber seine
Glücksverhältnisfe wenig verbesserte. Denn die neuen Albgauer
Grafen von Stülingen aus dem küssabergischen Geblüte sahen
sich bald genöthigt, von ihrem Besitzthnme manches Stück ans
der Hand zu geben
Das nun war namentlich mit den Herrschaften Thiengen
und Küssaberg der Fall, welche Graf Heinrich 1240 an das
Bisthum Konstanz verkaufte. Dieser Herr hatte eine Schwester
des Grafen Rudolf von Habsburg zur Frau — und welche
eine Zukunft wäre seinen Kindern eröffnet gewesen, wenn ihm
deren vorn Geschicke gegönnt gewesen! Er verstarb aber kinderlos,
und über das Küssaberger Erbe erhob sich zwischen seinem Schwa-
ger von Lupsen und dem Bischöfe zu Konstanz ein heftiger
Streit, welcher 1251 schiedrichterlich geschlichtet wurde.
So gelangte das Dynastengeschlecht von Lupfen, ähnlich
wie zuvor das küssabergifche, zum Besitze der albgauischen Graf-
schaft Stülingen und zum gräflichen Range; es hauste fortan
auf dem Stülinger Schlosse, belehnte die stülingischen Vasallen:
und Dienstleute, und hielt unter der Linde zu „Stubeneich" sein
Landgericht, dessen Bezirk sich auch über die kleine Herrschaft
Thiengen erstreckte H.
Worin aber bestand nun damals diese Herrschaft? Ich
meine in der Veste Thiengen mit ihrer Vorburg, aus dem
Maierhofe daselbst und dem Dörflcin „am Letten" mit den
zugehörigen Ländereien. Höchst wahrscheinlich stand auf der Stelle
des jetzigen Schlosses ein römisches Castell, welches später
in eine mittelalterliche Burg verwandelt wurde, an deren Süd-
3) Man sehe, was ich in der obcrrhein. Zeitschr. III, 251, über die Dy-
nasten von Küssaberg mitgetheilt.
4) Urtclbrief des Rotweiler Hofgerichts, daß die Urtelsprüche des Land-
gerichts zu Stülingen gegen die Freiheiten der Stadt Thiengen zu cassieren
seien, von 1444.