AUKTIONSBEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung in deutscher
Reichswährung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10°/»
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark. Über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark, über 1000 Mark um wenigstens 50 Mark,
über 10 000 Mark um wenigstens 500 Mark gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außer-
halb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zu-
schlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so
wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und
dasselbe Gebot abgaben, und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem
Zuschlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Aufträge übernehmen wir gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen
sowie durch Ausstellungen von dem Zustand der Stücke und der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen
keinerlei Berücksichtigung finden.
JOSEPH BAER & Co.
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung in deutscher
Reichswährung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10°/»
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark. Über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark, über 1000 Mark um wenigstens 50 Mark,
über 10 000 Mark um wenigstens 500 Mark gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außer-
halb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zu-
schlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so
wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und
dasselbe Gebot abgaben, und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem
Zuschlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Aufträge übernehmen wir gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen
sowie durch Ausstellungen von dem Zustand der Stücke und der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen
keinerlei Berücksichtigung finden.
JOSEPH BAER & Co.